Gesetz über die Einfuhr und den Verkauf von Salz
                            Gesetz  über die Einfuhr und den Verkauf von Salz  vom 28. April 1974 (Stand 1. Januar 2007)  Die Landsgemeinde,  gestützt auf Art. 52 der Kantonsverfassung,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Salzregal
                            1  Die Einfuhr und der Verkauf von Salz und Salzgemischen ist ein aus  -  schliessliches Hoheitsrecht des Kantons.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Salzhandel
                            1  Der Landrat ordnet den Salzhandel auf dem Verordnungswege.  2  Er ist ermächtigt, für den Kanton den Beitritt zur Interkantonalen Ver  -  einbarung über den Salzverkauf in der Schweiz  1  )   zu erklären.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Strafbestimmung
                            1  Widerhandlungen   gegen   Bestimmungen   dieses   Gesetzes   oder   der  sich darauf stützenden Erlasse und Verfügungen werden mit Busse be  -  straft.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4 Rechtskraft
                            1  Dieses   Gesetz   tritt   mit   der   Annahme   durch   die   Landsgemeinde   in  Kraft.  2  Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgeho  -  ben, insbesondere das Gesetz vom 27.  April 1924 über den Salzhandel.  1)  NG 853.11  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  28.04.1974  28.04.1974  Erlass  Erstfassung  A 1974, 861  25.10.2006  01.01.2007  Art. 3 Abs. 1  geändert  A 2006, 1705, A 2007, 5  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  28.04.1974  28.04.1974  Erstfassung  A 1974, 861
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 Abs. 1 25.10.2006
                            01.01.2007  geändert  A 2006, 1705, A 2007, 5  3