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Landratsbeschluss über die Festlegung des Kantonswappens (113.1)

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Landratsbeschluss über die Festlegung des Kantonswappens (113.1)

Landratsbeschluss über die Festlegung des Kantonswappens

Landratsbeschluss über die Festlegung des Kantonswappens vom 29. November 1989 (Stand 29. November 1989) Der Landrat, gestützt auf Art. 70 Absatz 1 Ziffer 1 des Gesetzes vom 30. April 1967 über die Organisation und das Verfahren der gesetzgebenden und voll - ziehenden kantonalen Gewalten (Organisationsgesetz) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Das Wappen des Kantons Nidwalden wird in bezug auf die Anordnung und die heraldischen Farben der Wappenbestandteile, nicht aber betref - fend die grafische Gestaltung, wie folgt festgelegt: 1) heute: Art. 14 Abs. 2 Ziffer 12 Landratsgesetz, NG 151.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Ziff. 2 1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen. 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 29.11.1989 29.11.1989 Erlass Erstfassung A 1989, 1475 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 29.11.1989 29.11.1989 Erstfassung A 1989, 1475 4
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