Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis
                            Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis vom 23. Februar 1989 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst: 1.  Die Vereinbarung über eine Postautolinie Stalden (Sarnen) bis Langis 2 wird  gestützt  auf  Art. 7  Abs. 4  des  Einführungsgesetzes  zum  eidge- nössischen Eisenbahngesetz vom 28. September 1986 3 genehmigt. 2.  Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung in Absprache mit dem  Einwohnergemeinderat  Sarnen  im  Bedarfsfall  anzupass en  oder zu kündigen. 1 Nicht in LB und ABl 2 Die  Vereinbarung  vom  17.  Januar  1989  ist  rückwirkend  ab  26. Dezember  1988  in Kraft und kann bei der Staatskanzlei eingesehen werden 3 OGS 1986, 130