Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention für die Kantone Obwalden und Nidwalden
                            über die Genehmigung der Vereinbarung über die Fachstelle für Gesundheitsförderung und Prävention für die Kantone Obwalden und Nidwalden vom 31. Mai 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel  4  Absatz  5  des  Gesundheitsgesetzes  vom  20.  Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Die  Vereinbarung  über  die  Fachstelle  für  Gesundheitsförderung  und Prävention für die Kantone Obwalden und Nidwalden vom 3. April 2001 3 wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der   Regierungsrat   wird   ermächtigt,   die   Vereinbarung   veränderten Verhältnissen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2001, 761
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB XXI, 248
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 ABl 2001, 758