Kantonsratsbeschluss über die Erhöhung des Dotationskapitals der Obwaldner Kantonalbank
                            über die Erhöhung des Dotationskapitals der Obwaldner Kantonalbank vom 4. September 1980 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel  5  des  Gesetzes  über  die  Obwaldner  Kantonalbank  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2. Dezember 1973 2 , auf Antrag des Bankrates, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Das Dotationskapital der Obwaldner Kantonalbank wird um fünf Millionen Franken auf fünfundzwanzig Millionen Franken erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der   Regierungsrat   wird   ermächtigt,   zur   Beschaffung   und   späteren Erneuerung   des   zusätzlichen   Dotationskapitals   von   fünf   Millionen Franken Anleihen zu möglichst günstigen Bedingungen aufzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 LB     XVII,     285
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB XIV, 308