Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Obwalden und Nidwalden zur Gleichstellung von Frau und Mann
                            über die Genehmigung der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Obwalden und Nidwalden zur Gleichstellung von Frau und Mann vom 18. April 2002 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Kantone Obwalden und Nidwalden zur Gleichstellung von Frau und Mann wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der  Regierungsrat  wird  ermächtigt,  im  Rahmen  seiner  verfassungs- mässigen  Finanzbefugnisse  in  untergeordneten  Fragen  sowie  in  Bezug auf    Zuständigkeit    und    Verfahren    die    Vereinbarung    veränderten Verhältnissen anzupassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl     2002,     792
                        
                        
                    
                    
                    
                
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