Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
                            über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 23. Oktober 2003 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der  Kanton  Obwalden  tritt  der  Interkantonalen  Vereinbarung  über  die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur vom 1. Juni 2003 3 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der    Regierungsrat    wird    ermächtigt,    Vereinbarungsänderungen    im Rahmen   seiner   verfassungsmässigen   Finanzbefugnisse   in   unterge- ordneten   Fragen   sowie   in   Bezug   auf   Zuständigkeit   und   Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2003, 1238
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB 101
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die  Vereinbarung  kann  bei  der  Staatskanzlei  oder  in  der  GDB  780.7  eingesehen werden