Kantonsratsbeschluss über die Vereinbarung mit dem Inselspital Bern
                            über die Vereinbarung mit dem Inselspital Bern vom 27. Juni 2003 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt  auf  Artikel  5  Absatz  2  des  Gesundheitsgesetzes  vom  20.  Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1991
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der  Vereinbarung  mit  dem  Inselspital  Bern  über  die  Hospitalisation  von KVG-Patienten und -Patientinnen mit Wohnsitz im Kanton Obwalden wird zugestimmt. 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der  Regierungsrat  wird  ermächtigt,  die  Vereinbarung  veränderten  Ver- hältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2003, 816
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 GDB 810.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Die Vereinbarung kann bei der Staatskanzlei oder in GDB 832.17 eingesehen werden