Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielban... (975.51)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielban... (975.51)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region
über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region vom 26. Januar 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 43 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 2 sowie Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 3 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über Spielbanken in der Region vom 23. Januar 2001 4 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen in untergeordneten Fragen, nicht aber über die Beteiligung der übrigen Vereinbarungskantone, zuzustimmen und die Vereinbarung gegebenen- falls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2001, 126
2 SR 935.52
3 GDB 101
4 GDB 975.5