Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen landwirtschaftlichen Schu... (416.871)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen landwirtschaftlichen Schu... (416.871)
Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen landwirtschaftlichen Schulgeldvereinbarung
über den Beitritt zur interkantonalen landwirtschaftlichen Schulgeldvereinbarung vom 11. September 1997 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 43 und 51 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 2 , beschliesst:
1. Der Kanton tritt der interkantonalen Vereinbarung über Beiträge der Kantone an die Kosten des Unterrichtes in der landwirtschaftlichen und bäuerlich-hauswirtschaftlichen Berufsbildung (Landwirtschaftliche Schul- geldvereinbarung) vom 7. Februar 1997 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XXIV, 404
2 LB XVI, 121, XX, 96, und XXII, 126
3 LB XXIV, 400