Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz
                            über den Beitritt zum Konkordat über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz vom 29. Juni 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt   auf   Artikel   59   Absatz   1   und   Artikel   70   Ziffer   13   der   Kantons- verfassung,  Fassung  vom  29.  November  1998 2 ,  sowie  Artikel  51  Absatz  2 des Schulgesetzes vom 28. Mai 1978 3 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der   Kanton   Obwalden   tritt   dem   Konkordat   über   die   Pädagogische Hochschule Zentralschweiz vom 15. Dezember 2000 4 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Die jährlichen Konkordatskosten trägt der Kanton.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Die  kantonale  Geschäfts-  und  Rechnungsprüfungskommission  wählt  die zwei Mitglieder in die Geschäftsprüfungskommission des Konkordats.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Der  Regierungsrat  wird  ermächtigt,  Konkordatsänderungen  im  Rahmen seiner    verfassungsmässigen    Finanzbefugnisse    in    untergeordneten Fragen  sowie  in  Bezug  auf  Zuständigkeit  und  Verfahren  zuzustimmen sowie das Konkordat gegebenenfalls zu kündigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.  Der  Regierungsrat  wird  mit  dem  Vollzug  beauftragt.  Dieser  Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2001, 854/1002
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 LB XIII, 1, und XXV, 150
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 LB XVI, 121
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 ABl 2001, 855