Kantonsratsbeschluss über den Einkommenssteuer- und den Vermögenssteuertarif
                            über den Einkommenssteuer- und den Vermögenssteuertarif vom 29. Juni 2007 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 75 Ziffer 3 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.   Die  Verordnung  des  Regierungsrats  über  den  Einkommenssteuer-  und den Vermögenssteuertarif vom 12. Juni 2007 3 wird genehmigt. Sie gilt bis zum Inkrafttreten eines Nachtragsgesetzes über den Einkommenssteuer- und Vermögenssteuertarif.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 ABl 2007, 1129
                        
                        
                    
                    
                    
                
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