Regierungsratsbeschluss über die Beschränkung der Zahl der Berufsfischerpatente im Patentkreis des Inneren Sees
                            Regierungsratsbeschluss  über die Beschränkung der Zahl der  Berufsfischerpatente im Patentkreis des Inneren Sees  vom 10. März 1969 (Stand 10. März 1969)  Der Regierungsrat,  gestützt auf Art. 65 Abs. 2 der Kantonsverfassung und Art. 4 des Einfüh  -  rungsgesetzes vom 28.  April 1968 zur Bundesgesetzgebung betreffend  die Fischerei  1  )  ,  beschliesst:  Ziff.  1  1  Für den Patentkreis des Inneren Sees dürfen höchstens sechs Berufs  -  fischerpatente erteilt werden.  Ziff.  2  1  Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.  1)  NG 842.1  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  10.03.1969  10.03.1969  Erlass  Erstfassung  -  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  10.03.1969  10.03.1969  Erstfassung  -  3