Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)
                            Landratsbeschluss  über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund  und den Kantonen über die Harmonisierung und die  gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -  informatik in der Schweiz (VPTI)  vom 25. November 2020 (Stand 2. Februar 2021)  Der Landrat von Nidwalden,  gestützt auf Art. 60 Abs. 2 der Kantonsverfassung,  beschliesst:  Ziff.  1  1  Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 15.  November 2019  zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und  die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und  -  informatik in der  Schweiz (VPTI)  1  )   bei.  Ziff.  2  1  Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung ge  -  mäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den  Bestand der öffentlichrechtlichen Körperschaft betreffen.  Ziff.  3  1  Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.  2  Er   tritt   gemäss   Art.   24   des   Wahl-   und   Abstimmungsgesetzes  2  )    in  Kraft  3  )  .  1)  NG 912.6  2)  NG 132.2  3)  In Kraft seit 2.  Februar 2021  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  25.11.2020  02.02.2021  Erlass  Erstfassung  A 2020, 2346; A 2021, 489  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  25.11.2020  02.02.2021  Erstfassung  A 2020, 2346; A 2021, 489  3