Reglement über die Benutzung der Kantonsbibliothek
                            Reglement  über die Benutzung der Kantonsbibliothek  (Bibliotheksreglement)  vom 24. Juni 2022 (Stand 1. Juli 2022)  Die Bildungsdirektion von Nidwalden,  gestützt auf Art. 11 Abs. 1 und Art. 14 des Gesetzes vom 4. Februar  2004 über die Förderung des kulturellen Lebens (Kulturförderungsge  -  setz, KFG)  1  )  ,  beschliesst:  1 Allgemeine Bestimmungen  §  1  Zugangsberechtigung  1  Die Kantonsbibliothek ist öffentlich zugänglich und dient in erster Linie  den Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Nidwalden.  §  2  Öffnungszeiten  1  Die Öffnungszeiten sind beim Eingang der Kantonsbibliothek und auf  der Website ersichtlich.  2  Ausserordentliche Öffnungszeiten sind rechtzeitig bekanntzugeben.  3  Es besteht kein Anspruch, dass alle Dienstleistungen während der ge  -  samten Öffnungszeit angeboten werden.  §  3  Bibliotheksausweis  1. Berechtigung  1  Der Bibliotheksausweis berechtigt zur Benutzung und Ausleihe von  analogen sowie digitalen Medien.  2  Der Bibliotheksausweis ist persönlich und nicht übertragbar. Die Be  -  nutzerinnen und Benutzer verpflichten sich mit der Unterschrift auf dem  Bibliotheksausweis, das Bibliotheksreglement zu beachten.  1)  NG 324.11  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  4  2. Ausstellung, Verlust  1  Die Einschreibung für einen Bibliotheksausweis erfolgt vor Ort oder on  -  line.  2  Das Bibliothekspersonal stellt den Bibliotheksausweis gegen eine Ge  -  bühr aus.  3  Die Benutzerinnen und Benutzer haben den Verlust des Bibliotheks  -  ausweises sowie Adress- und Namensänderungen mitzuteilen.  §  5  Zutritt  1  Die Benutzerinnen und Benutzer haben zu den Sammlungsbeständen,  die im Freihandbereich aufgestellt sind, freien Zutritt.  2  Der Zutritt zu den Magazinbeständen der Bibliothek ist nicht gestattet.  2 Ausleihe  §  6  Medien  1  Personen mit einem gültigen Bibliotheksausweis können analoge und  digitale Medien der Kantonsbibliothek ausleihen.  2  Die Bibliotheksleitung legt die Höchstzahl gleichzeitig auszuleihender  Medien je Person fest.  3  Benutzerinnen und Benutzer können Medien reservieren.  §  7  Magazinbestände  1  Magazinbestände, die nicht zum frei zugänglichen Bestand gehören,  müssen für die Benutzung bestellt werden.  §  8  Rückgabe  1  Die Bibliotheksleitung legt das Rückgabedatum beziehungsweise die  Ausleihfrist fest.  2  Ausgeliehene Medien sind bis zum Rückgabedatum zurückzubringen.  §  9  Mahnung  1  Das Bibliothekspersonal stellt sieben Tage nach Ablauf der Ausleihfrist  eine erste Mahnung aus. Sie stellt zehn Tage nach der ersten Mahnung  eine zweite Mahnung und zehn Tage nach der zweiten Mahnung eine  dritte, letzte Mahnung aus.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Nach Ablauf der dritten Mahnfrist wird die Ersatzanschaffung des Me  -  diums in Rechnung gestellt.  3 Weitere Dienstleistungen  §  10  Fernleihe  1  Das Bibliothekspersonal vermittelt Medien und Kopien aus anderen  Bibliotheken, sofern sie im eigenen Bestand nicht vorhanden sind und  eine Vermittlung möglich ist.  2  Leihfristen und Nutzungsbedingungen richten sich nach den Bestim  -  mungen der Bibliothek, aus der das Medium stammt.  3  Die Fernleihe ist kostenpflichtig.  §  11  Kopien, Scans  1  Im Rahmen der geltenden Urheberrechtsgesetzgebung dürfen aus den  Beständen   der   Kantonsbibliothek   Kopien   und   Scans   gegen   Gebühr  angefertigt werden.  §  12  Arbeits- und Leseplätze  1  In der Kantonsbibliothek stehen Arbeits- und Leseplätze zur Verfü  -  gung.  4 Gebühren  §  13  Unentgeltlichkeit  1  Die Benutzung und Ausleihe der bibliothekseigenen Bestände sind un  -  entgeltlich.  §  14  Gebühren  1. Erhebung  1  Für besondere Aufwendungen, namentlich Fernleihe, Beratung, Mah  -  nungen oder Wiederbeschaffung nicht zurückgebrachter Medien, wer  -  den Gebühren erhoben.  2  Auf bibliothekseigenen Geräten hergestellte Kopien und andere Re  -  produktionen sind gebührenpflichtig.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  15  2. Höhe  1  Die Gebühren richten sich nach dem im Anhang 1 enthaltenen Tarif.  2  Gebühren für Amtshandlungen oder Dienstleistungen, die nicht im Ta  -  rif aufgeführt sind, bemessen sich nach Zeitaufwand.  5 Weitere Bestimmungen  §  16  Verhaltensregeln  1  Die Benutzerinnen und Benutzer nehmen aufeinander Rücksicht. Sie  stören weder andere Personen noch den Bibliotheksbetrieb.  2  Die Bibliotheksleitung trifft die Anordnungen für einen reibungslosen  Betriebsablauf   sowie   zum   Schutz   des   Sammelgutes   und   der  Bibliotheksräume mit ihren Einrichtungen. Das Bibliothekspersonal sorgt  für die Durchsetzung dieser Anordnungen.  3  Tiere sind in der Kantonsbibliothek verboten.  4  Taschen und Mappen sind dem Bibliothekspersonal auf Verlangen of  -  fen vorzuweisen.  §  17  Umgang mit Bibliothekseigentum  1  Wer Medien und Archivalien der Kantonsbibliothek nutzt, ist für deren  sorgfältige   Behandlung   verantwortlich.   Markierungen,   Anmerkungen,  Veränderungen und dergleichen sind untersagt.  2  Allfällige Mängel und Schäden sind dem Bibliothekspersonal umge  -  hend zu melden. Andernfalls wird angenommen, dass die Medien bei  der Ausleihe in einwandfreiem Zustand ausgehändigt wurden.  §  18  Beschädigung, Verlust  1  Die Benutzerinnen und Benutzer haften:  1.  für sämtliche Schäden an den ausgeliehenen Medien, die nicht  auf eine gewöhnliche Abnutzung zurückzuführen sind;  2.  für abhanden gekommene Medien.  2  Für Verluste oder Schäden stellt die Kantonsbibliothek den Benutzerin  -  nen und Benutzern die Kosten für die Ersatzbeschaffung oder die Repa  -  ratur  und   die   hieraus  entstehenden   Bearbeitungsgebühren   in   Rech  -  nung.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  19  Belegexemplare  1  Personen, die eine Publikation erstellen und hierfür die Sammelbe  -  stände der Kantonsbibliothek benutzen, haben der Kantonsbibliothek  unentgeltlich ein Belegexemplar abzugeben.  §  20  Haftung der Kantonsbibliothek  1  Die Haftung der Kantonsbibliothek wird im rechtlich zulässigen Rah  -  men ausgeschlossen. Insbesondere wird jede Haftung ausgeschlossen  für:  1.  den Inhalt der angebotenen Medien;  2.  Schäden durch ausgeliehene Medien;  3.  Schäden oder Verlust von Eigentum der Benutzerinnen und Be  -  nutzer, die durch die Nutzung der Infrastruktur entstehen oder  von   persönlichen   Gegenständen,   die   in   der   Kantonsbibliothek  aufbewahrt werden;  4.  Schäden, die aus dem Verlust oder Missbrauch des Bibliotheks  -  ausweises entstehen;  5.  Schäden durch Missachtung des Urheberrechts durch die Benut  -  zerinnen und Benutzer.  §  21  Urheberrecht  1  Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechts  2  )  .  2  Die Kantonsbibliothek übernimmt keine Urheberrechtsabklärungen auf  Bestände, die sich in ihrer Sammlung befinden.  §  22  Ausschluss  1  Wer   wiederholt   gegen   das   Bibliotheksreglement   verstösst,   den  Bibliotheksbetrieb stört oder die Kantonsbibliothek vorsätzlich schädigt,  kann durch die Bibliotheksleitung befristet oder unbefristet von der Be  -  nutzung ausgeschlossen werden.  §  A1-1  Gebührentarif  1  2)  SR 231.1  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr.  Inhalt  Betrag in Fr.  1.  Bibliotheksausweis  1.1  einmalige Einschreibgebühr  5.–  1.2  jährliche Benutzungsgebühr für Auswärti  -  ge  40.–  2.  Ausleihe  2.1  Reservation von Medien  gebührenfrei  2.2  bibliothekseigene Ausleihe  gebührenfrei  3.  Fernleihe  3.1  je Medium  12.-  3.2  je Artikel  ab 8.- (nach Umfang)  4.  Mahnungen, je Mahnschreiben  4.1  Erinnerung  gebührenfrei  4.2  1. Mahnung  5.-  4.3  2. Mahnung  zusätzlich 10.-  4.4  3. Mahnung  zusätzlich 15.-  5.  Fotokopien, Druckerzeugnisse  5.1  einseitig  0.30  5.2  doppelseitig  0.40  5.3  einseitig / bedient  1.-  5.4  doppelseitig / bedient  1.50  6.  Schäden, Verluste  6.1  Schäden an Medien  Verrechnung der Re  -  paraturkosten  6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nr.  Inhalt  Betrag in Fr.  6.2  Verlust von Medien  Neuwert plus Bearbei  -  tungsgebühr nach Auf  -  wand  7.  Beratung  7.1  Erstberatung bis 30 Minuten  gebührenfrei  7.2  begleitete Recherche ab 30 Minuten  nach Zeitaufwand  7
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle  24.06.2022  01.07.2022  Erlass  Erstfassung  2022-025  8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  24.06.2022  01.07.2022  Erstfassung  2022-025  9