Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn
                            UNOPSBüroVbgV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausfertigungsdatum: 19.10.2023
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vollzitat:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn vom 19. Oktober 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 299)"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnote
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)