A1 – Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
                            811.15  -A1  Kantonsratsbeschluss  betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung  über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur  vom 29. April 2004  1)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf § 34 Abs. 1 und § 41 Bst. i der Kantonsverfassung  1)  ,  beschliesst:  § 1  Beitrittserklärung  Der Kanton Zug tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung  einer interkantonalen Umweltagentur vom Juni 2003 bei.  § 2  Inkrafttreten  1  Dieser  Kantonsratsbeschluss  untersteht  dem  fakultativen  Referendum  gemäss § 34 der Kantonsverfassung.  2  Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.  3)  1)  GS 28, 147  2)  BGS 111.1  3)  Inkrafttreten am 7. Juli 2004