Reglement über das Amtsblatt
                            über das Amtsblatt  (RAbl)  vom 09.11.2022 (Stand 01.03.2023)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen die Artikel 95 und 141 des Gesetzes über die Organisation der  Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten vom 28. März 1996  (GORBG);  eingesehen den Artikel 194 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen  Zivilgesetzbuch vom 24. März 1998 (EGZGB);  eingesehen den Artikel 49 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch  vom 12. Mai 2016 (EGStGB);  eingesehen  die Artikel 11 und 30 des Gesetzes über das Verwaltungsver  -  fahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG);  auf Antrag des Präsidiums,  verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Inhalt und Form
                            1  Zwecks Bekanntmachung der offiziellen Erlasse der gesetzgeberischen,  ausführenden und gerichtlichen Behörden, deren Veröffentlichung die Ge  -  setzgebung vorsieht sowie aller übrigen Dokumente, deren Veröffentlichung  eine Behörde beschliesst, sieht der Staat die Publikation eines Amtsblattes  vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Amtsblatt wird auf der vom Bund im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 der  Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt (Verordnung SHAB,  VSHAB) betriebenen Plattform veröffentlicht. Dieses wird an jedem Werktag  aktualisiert. Einzig die auf der Plattform veröffentlichte elektronische Fas  -  sung ist massgebend. Ihre Konsultation im Internet ist kostenlos.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Die   Veröffentlichung   der   kantonalen   gesetzgeberischen   Erlasse   erfolgt  zentral   über   eine   Online-Plattform,   die   auf   der   offiziellen   Website   des  Kantons Wallis öffentlich zugänglich ist (Publikationsplattform). Lediglich die  in der Amtlichen Gesetzessammlung des Kantons Wallis auf der Publikati  -  onsplattform veröffentlichte elektronische Fassung gilt als bekannt und ist für  Einzelpersonen bindend.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Modalitäten der Veröffentlichung und Überwachung
                            1  Wird der Auftrag ausserhalb der Kantonsverwaltung vergeben, setzt der  Vertrag alle notwendigen Bedingungen hinsichtlich Zuverlässigkeit und Ver  -  trauenswürdigkeit fest und gewährleistet, dass die offiziellen Publikationen  der Behörden nicht mit andern Veröffentlichungen, insbesondere zu privaten  oder Reklamezwecken verwechselt werden können.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Es sind alle Massnahmen zu treffen, um die Verbreitung von falschen oder  verletzenden Informationen zu verhindern. Im Zweifelsfalle entscheidet die  Staatskanzlei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Für den Ersatz von entstandenem Schaden wird eine Finanzgarantie ver  -  langt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.11.2022  01.03.2023  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 2022-081
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  09.11.2022  01.03.2023  Erstfassung  RO/AGS 2022-081