Reglement betreffend zusätzliche Schutzmassnahmen für Wildtiere
                            Öffentliche Ordnung  Reglement betreffend zusätzliche Schutzmassnahmen für Wildtiere  (Reglement Wildtierschutz Riehen)  Vom 27. Februar 2024 (Stand 1. April 2024)  Der Gemeinderat Riehen,  gestützt auf § 15 Abs. 1 Wildtier- und Jagdgesetz (WJG)  )   vom 27. Oktober 2021,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Schutzmassnahmen
                            1  In speziell bezeichneten Gebieten der Gemeinde Riehen ist das Verlassen der befestigten Wege sowie  das Laufenlassen von Hunden abseits der befestigten Wege verboten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Gebiete ergeben sich aus dem Plan «Zusätzliche Schutzmassnahmen für Wildtiere» im Anhang  zu diesem Reglement.  Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. April 2024 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  912.200
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Reglement Wildtierschutz Riehen  Anhang  Anhang