Regierungsbeschluss über die Spitalliste Akutsomatik
                            Regierungsbeschluss  über die Spitalliste Akutsomatik  vom 5. März 2024 (Stand 1. April 2024)  Die Regierung des Kantons St.Gallen  erlässt  in Ausführung von  Art.  39   Abs.  1  Bst.  d und e des Bundesgesetzes über die Kran  -  kenversicherung vom 18.  März 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   und von  Art.  4   Bst.  b und c sowie  Art.  6   bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20 des Gesetzes über die Spitalplanung und -finanzierung vom 31.  Januar 2012
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  als Beschluss:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Spitalliste Akutsomatik
                            1  Es wird eine Spitalliste Akutsomatik mit dazugehörigen Anforderungen erlassen  (Anhänge 1 und 2 dieses Erlasses).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die in der Spitalliste Akutsomatik aufgeführten stationären Leistungserbringer  sind zugelassen zur Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversi  -  cherung (OKP) gemäss Leistungsspektrum in Anhang 1 dieses Erlasses.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  SR  832.10  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  sGS  320.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Im Amtsblatt publiziert am 21.  März 2024, ABl  2024-00.144.981; in Vollzug ab 1. April 2024.  Einzelne Positionen der Spitalliste Akutsomatik sind aufgrund von Beschwerden gegen die  -  sen Erlass noch nicht rechtsgültig, vgl. die Endnoten r und s am Ende von Anhang  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2024-008  05.03.2024  01.04.2024  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05.03.2024  01.04.2024  Erlass  Grunderlass  2024-008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang 1  Spitalliste Akutsomatik für den Kanton St.Gallen  Die  vorliegende  Spitalliste  steht  im  Bereich  der  hochspezialisierten  Medizin  unter  dem  Vorbehalt  abweichender  vollstreckbarer  Zuteilungsentscheide  durch  die  Interkantonale  Vereinbarung  über  die  hochspezialisierte  Medizin  (sGS  326.311;  abgekürzt  IVHSM).  Für  die IVHSM-Leistungsaufträge gelten spezifische Qualitätsauflagen. Die IVHSM-Entschei-  de  sind  auf  der  Homepage  der  Schweizerischen  Konferenz  der  kantonalen  Gesundheits-  direktorinnen und -direktoren (GDK) aufgeschaltet:  https://www.gdk-cds.ch/de/hochspezialisierte-medizin/spitalliste.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  BP Basispaket Chirurgie und Innere Medizin  p)  BPE Basispaket für elektive Leistungserbringer  s)  s)  ANB-GNZ Akutstationäre Notfallbetten am Gesundheits-  und Notfallzentrum  k)  DER 1 Dermatologie (inkl. Geschlechtskrankheiten)  DER 1 . 1  Dermatologische  Onkologie  q)  DER 1 .2  Schwere  Hauterkrankungen  DER 2  Wundpatienten  HNO 1 Hals-Nasen-Ohren (HNO-Chirurgie)  p)  s)  s)  HNO 1 . 1  Hals-  und  Gesichtschirurgie  p)  s)  s)  HNO 1 . 1 . 1  Komplexe  Halseingriffe  (interdisziplinäre  Tumorchirurgie)  q)  HNO 1 . 2 Erweiterte Nasenchirurgie mit Nebenhöhlen  p)  s)  s)  HNO 1 . 2 . 1  Erweiterte  Nasenchirurgie,  Nebenhöhlen  mit  Duraeröffnung (interdisziplinäre Schädelbasischirurgie)  HNO 1 . 3  Mittelohrchirurgie  (Tympanoplastik,  Mastoidchirurgie,  Osikuloplastik inkl. Stapesoperationen)  p)  s)  s)  HNO 1 . 3 . 1  Erweiterte  Ohrchirurgie  mit  Innenohr  und/oder  Duraeröffnung  HNO 1 . 3 . 2  Cochlea  Implantate  (IVHSM)  HNO 2 Schild- und Nebenschilddrüsenchirurgie  q)  j)  s)  s)  KIE 1  Kieferchirurgie  p)  Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  NCH 1 Kraniale Neurochirurgie  NCH 1 . 1  Spezialisierte  Neurochirurgie  NCH 1 . 1 . 1  Vaskuläre  Erkrankungen  des  zentralen  Nerven-  systems ohne die komplexen vaskulären Anomalien (IVHSM)  NCH 1 . 1 . 1 . 1  Neurochirurgische  Behandlung  von  komplexen  vaskulären Anomalien des zentralen Nervensystems (IVHSM)  NCH 1 . 1 . 2  Stereotaktische  Chirurgie  der  anormalen/ungewoll-  ten Bewegungen und tiefe Hirnstimulation (IVHSM)  NCH 1 . 1 . 3  Chirurgische  Behandlung  der  refraktären  Epilepsie  beim Erwachsenen (IVHSM)  NCH 2 Spinale Neurochirurgie  q)  q)  q)  s)  s)  NCH 2 . 1  Seltene  Rückenmarkstumore  (IVHSM)  NCH 3 Periphere Neurochirurgie  q)  q)  q)  s)  s)  NEU 1  Neurologie  NEU 2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems  NEU 2 . 1 Primäre Neubildung des ZNS (ohne Palliativpatienten)  NEU 3 Zerebrovaskuläre Störungen  i)  i)  i)  i)  NEU 3 . 1 Komplexe Behandlung von Hirnschlägen (IVHSM)  NEU 4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik  NEU 4 . 1  Epileptologie:  Komplex-Behandlung  NEU 4 . 2  Epileptologie:  Prächirurgische  Epilepsiediagnostik  (beschränkt auf nicht-invasive Diagnostik, Rest IVHSM)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  NCH 1 Kraniale Neurochirurgie  NCH 1 . 1  Spezialisierte  Neurochirurgie  NCH 1 . 1 . 1  Vaskuläre  Erkrankungen  des  zentralen  Nerven-  systems ohne die komplexen vaskulären Anomalien (IVHSM)  NCH 1 . 1 . 1 . 1  Neurochirurgische  Behandlung  von  komplexen  vaskulären Anomalien des zentralen Nervensystems (IVHSM)  NCH 1 . 1 . 2  Stereotaktische  Chirurgie  der  anormalen/ungewoll-  ten Bewegungen und tiefe Hirnstimulation (IVHSM)  NCH 1 . 1 . 3  Chirurgische  Behandlung  der  refraktären  Epilepsie  beim Erwachsenen (IVHSM)  NCH 2 Spinale Neurochirurgie  q)  q)  q)  s)  s)  NCH 2 . 1  Seltene  Rückenmarkstumore  (IVHSM)  NCH 3 Periphere Neurochirurgie  q)  q)  q)  s)  s)  NEU 1  Neurologie  NEU 2 Sekundäre bösartige Neubildung des Nervensystems  NEU 2 . 1 Primäre Neubildung des ZNS (ohne Palliativpatienten)  NEU 3 Zerebrovaskuläre Störungen  i)  i)  i)  i)  NEU 3 . 1 Komplexe Behandlung von Hirnschlägen (IVHSM)  NEU 4 Epileptologie: Komplex-Diagnostik  NEU 4 . 1  Epileptologie:  Komplex-Behandlung  NEU 4 . 2  Epileptologie:  Prächirurgische  Epilepsiediagnostik  (beschränkt auf nicht-invasive Diagnostik, Rest IVHSM)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  AUG 1  Ophthalmologie  q)  AUG 1 . 1  Strabologie  q)  AUG 1 . 2  Orbita,  Lider,  Tränenwege  q)  AUG 1 . 3  Spezialisierte  Vordersegmentchirurgie  q)  AUG 1 . 4  Katarakt  q)  AUG 1 . 5  Glaskörper/Netzhautprobleme  q)  END 1  Endokrinologie  GAE 1  Gastroenterologie  GAE 1 . 1  Spezialisierte  Gastroenterologie  a)  a)  VIS 1  Viszeralchirurgie  p)  VIS 1 . 1  Pankreasresektion  (IVHSM)  VIS 1 . 2  Leberresektion  (IVHSM)  VIS 1 . 3  Oesophagusresektion  (IVHSM)  VIS 1 . 4  Bariatrische  Chirurgie  j)  VIS 1 . 4 . 1  Komplexe  bariatrische  Chirurgie  (IVHSM)  VIS 1 . 5  Tiefe  Rektumresektion  (IVHSM)  Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  HAE 1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien  q)  HAE 1 . 1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien  mit kurativer Chemotherapie  HAE 2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien  HAE 3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodys-  plastische Syndrome  HAE 4 Autologe Blutstammzelltransplantation  HAE 5 Allogene hämatopoietische Stammzelltransplantation  beim Erwachsenen (IVHSM)  GEF 1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell)  e)  e)  j)  ANG 1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell)  e)  e)  q)  j)  GEFA Interventionen und Gefässchirurgie intraabdominale  Gefässe  j)  GEF 3 Gefässchirurgie Carotis  q)  j)  ANG 3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe  q)  j)  RAD 1 Interventionelle Radiologie  q)  q)  RAD 2 Komplexe interventionelle Radiologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  HAE 1 Aggressive Lymphome und akute Leukämien  q)  HAE 1 . 1 Hoch-aggressive Lymphome und akute Leukämien  mit kurativer Chemotherapie  HAE 2 Indolente Lymphome und chronische Leukämien  HAE 3 Myeloproliferative Erkrankungen und Myelodys-  plastische Syndrome  HAE 4 Autologe Blutstammzelltransplantation  HAE 5 Allogene hämatopoietische Stammzelltransplantation  beim Erwachsenen (IVHSM)  GEF 1 Gefässchirurgie periphere Gefässe (arteriell)  e)  e)  j)  ANG 1 Interventionen periphere Gefässe (arteriell)  e)  e)  q)  j)  GEFA Interventionen und Gefässchirurgie intraabdominale  Gefässe  j)  GEF 3 Gefässchirurgie Carotis  q)  j)  ANG 3 Interventionen Carotis und extrakranielle Gefässe  q)  j)  RAD 1 Interventionelle Radiologie  q)  q)  RAD 2 Komplexe interventionelle Radiologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  HER 1 Einfache Herzchirurgie  l , r)  l)  l)  HER 1 . 1 Herzchirurgie und Gefässeingriffe mit Herzlungen-  maschine (ohne Koronarchirurgie)  l , r)  l)  l)  HER 1 . 1 . 1  Koronarchirurgie  (CABG)  l , r)  l)  l)  HER 1 . 1 . 2  Komplexe  kongenitale  Herzchirurgie  HER 1 . 1 . 3 Chirurgie und Interventionen an der thorakalen Aorta  l , r)  o)  l)  l)  HER 1 . 1 . 4  Offene  Eingriffe  an  der  Aortenklappe  l , r)  l)  l)  HER 1 . 1 . 5  Offene  Eingriffe  an  der  Mitralklappe  l , r)  l)  l)  HER 1 . 1 . 6  Herzunterstützungssysteme  beim  Erwachsenen  (IVHSM)  KAR 1 Kardiologie und Devices  a)  a)  a)  q)  KAR 2 Elektrophysiologie und CRT  q)  KAR 3 Interventionelle Kardiologie (Koronareingriffe)  q)  KAR 3 . 1 Interventionelle Kardiologie (strukturelle Eingriffe)  KAR 3 . 1 . 1  Komplexe  interventionelle  Kardiologie  (strukturelle  Eingriffe)  NEP 1 Nephrologie (akute Nierenversagen wie auch chronisch  terminales Nierenversagen)  a)  a)  Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  URO 1 Urologie ohne Schwerpunktstitel 'Operative Urologie'  p)  s)  s)  URO 1 . 1 Urologie mit Schwerpunktstitel 'Operative Urologie'  p)  s)  s)  URO 1 . 1 . 1  Radikale  Prostatektomie  URO 1 . 1 . 2  Radikale  Zystektomie  (IVHSM)  URO 1 . 1 . 3  Komplexe  Chirurgie  der  Niere  URO 1 . 1 . 4  Isolierte  Adrenalektomie  a)  j)  URO 1 . 1 . 7  Implantation  eines  künstlichen  Harnblasensphinkters  j)  URO 1 . 1 . 8  Perkutane  Nephrostomie  mit  Desintegration  von Steinmaterial  q)  j)  URO 1 . 1 . 9  Retroperitoneale  Lymphadenektomie  bei  Hodentumoren nach Chemotherapie (IVHSM)  PNE 1  Pneumologie  PNE 1 . 1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie  q)  q)  j)  PNE 1 . 2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation  PNE 1 . 3  Cystische  Fibrose  PNE 2  Polysomnographie  j)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  URO 1 Urologie ohne Schwerpunktstitel 'Operative Urologie'  p)  s)  s)  URO 1 . 1 Urologie mit Schwerpunktstitel 'Operative Urologie'  p)  s)  s)  URO 1 . 1 . 1  Radikale  Prostatektomie  URO 1 . 1 . 2  Radikale  Zystektomie  (IVHSM)  URO 1 . 1 . 3  Komplexe  Chirurgie  der  Niere  URO 1 . 1 . 4  Isolierte  Adrenalektomie  a)  j)  URO 1 . 1 . 7  Implantation  eines  künstlichen  Harnblasensphinkters  j)  URO 1 . 1 . 8  Perkutane  Nephrostomie  mit  Desintegration  von Steinmaterial  q)  j)  URO 1 . 1 . 9  Retroperitoneale  Lymphadenektomie  bei  Hodentumoren nach Chemotherapie (IVHSM)  PNE 1  Pneumologie  PNE 1 . 1 Pneumologie mit spez. Beatmungstherapie  q)  q)  j)  PNE 1 . 2 Abklärung zur oder Status nach Lungentransplantation  PNE 1 . 3  Cystische  Fibrose  PNE 2  Polysomnographie  j)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  THO 1  Thoraxchirurgie  q)  THO 1 . 1 Maligne Neoplasien des Atmungssystems  (kurative Resektion durch Lobektomie / Pneumonektomie)  q)  THO 1 . 2  Mediastinaleingriffe  TPL 1 Herztransplantation (IVHSM)  TPL 2 Lungentransplantation (IVHSM)  TPL 3 Lebertransplantation (IVHSM)  TPL 4 Pankreastransplantation (IVHSM)  TPL 5 Nierentransplantation (IVHSM)  TPL 6  Darmtransplantation  TPL 7  Milztransplantation  BEW 1 Chirurgie Bewegungsapparat  p)  s)  s)  BEW 2  Orthopädie  p)  s)  s)  BEW 3  Handchirurgie  p)  q)  s)  s)  BEW 4 Arthroskopie der Schulter und des Ellbogens  p)  s)  s)  BEW 5 Arthroskopie des Knies  p)  s)  s)  BEW 6 Rekonstruktion obere Extremität  p)  s)  s)  Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  BEW 7 Rekonstruktion untere Extremität  p)  s)  s)  BEW 7. 1  Erstprothese  Hüfte  p)  BEW 7. 1 . 1  Wechseloperationen  Hüftprothesen  p)  BEW 7. 2  Erstprothese  Knie  p)  BEW 7. 2 . 1  Wechseloperationen  Knieprothesen  p)  BEW 8  Wirbelsäulenchirurgie  BEW 8 . 1  Spezialisierte  Wirbelsäulenchirurgie  BEW 8 . 1 . 1  Komplexe  Wirbelsäulenchirurgie  BEW 9 Maligne Knochentumore  BEW 10  Plexuschirurgie  BEW 11  Replantationen  RHE 1  Rheumatologie  RHE 2 Interdisziplinäre Rheumatologie  GYN 1  Gynäkologie  s)  s)  GYNT Gynäkologische Tumore  GYN2  Anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum  PLC 1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  BEW 7 Rekonstruktion untere Extremität  p)  s)  s)  BEW 7. 1  Erstprothese  Hüfte  p)  BEW 7. 1 . 1  Wechseloperationen  Hüftprothesen  p)  BEW 7. 2  Erstprothese  Knie  p)  BEW 7. 2 . 1  Wechseloperationen  Knieprothesen  p)  BEW 8  Wirbelsäulenchirurgie  BEW 8 . 1  Spezialisierte  Wirbelsäulenchirurgie  BEW 8 . 1 . 1  Komplexe  Wirbelsäulenchirurgie  BEW 9 Maligne Knochentumore  BEW 10  Plexuschirurgie  BEW 11  Replantationen  RHE 1  Rheumatologie  RHE 2 Interdisziplinäre Rheumatologie  GYN 1  Gynäkologie  s)  s)  GYNT Gynäkologische Tumore  GYN2  Anerkanntes zertifiziertes Brustzentrum  PLC 1 Eingriffe im Zusammenhang mit Transsexualität
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  GEBH Geburtshäuser (≥ 36 0/7 SSW)  GEBS Hebammengleitete Geburtshilfe am/im Spital  GEB 1 Grundversorgung Geburtshilfe  (≥ 35 0/7 SSW und GG 2000 g)  m)  GEB 1 . 1 Geburtshilfe (≥ 32 0/7 SSW und GG 1250 g)  m)  GEB 1 . 1 . 1  Spezialisierte  Geburtshilfe  m)  NEOG Grundversorgung Neugeborene Geburtshaus  (≥ 36 0/7 SSW und GG 2000 g)  NEO 1 Grundversorgung Neugeborene  (≥ 35 0/7 SSW und GG 2000 g)  m)  NEO 1 . 1 Neonatologie (≥ 32 0/7 SSW und GG 1250 g)  m)  NEO 1 . 1 . 1  Spezialisierte  Neonatologie  (≥ 28 0/7 SSW und GG ≥ 1000 g)  m)  NEO 1 . 1 . 1 . 1  Hochspezialisierte  Neonatologie  (< 32 0/7 SSW und GG < 1500 g)  m)  ONK 1  Onkologie  RAO 1  Radio-Onkologie  NUK 1  Nuklearmedizin  UNF 1 Unfallchirurgie (Polytrauma)  UNF 1 . 1 Behandlung von Schwerverletzten (IVHSM)  UNF 2 Schwere Verbrennungen (IVHSM)  Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  BES Bewachungsstation  n)  KINM Kindermedizin  g)  f)  KINC Kinderchirurgie  g)  f)  KINB Basis-Kinderchirurgie  p)  b)  c)  b)  c)  c)  d)  d)  d)  s)  s)  KAA Kinderanästhesie A  KAB Kinderanästhesie B  g)  KAC Kinderanästhesie C  g)  KAD Kinderanästhesie D  g)  GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum  PAL Palliative Care Kompetenzzentrum  ISO Sonderisolierstation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Leistungsgruppe  Kantonsspital St.Gallen  SVAR Spital Herisau  Spital Altstätten  Spital Grabs  Spital Walenstadt  Spital Linth  Spital Wil  Hirslanden Klinik  Stephanshorn  Ostschweizer Kinderspital  Geriatrische Klinik  St.Gallen   h)  Berit Klinik Speicher  Berit Klinik Wattwil  Hirslanden Klinik  Am Rosenberg  Rosenklinik AG  Thurklinik AG  Geburtshaus St.Gallen  GmbH  Kantonsspital Graubünden  Klinik Hirslanden Zürich AG  Klinik Lengg AG  Stadtspital Zürich Triemli  Universitäts-Kinderspital  Zürich  Universitätsspital Zürich  GZO AG Spital Wetzikon  BES Bewachungsstation  n)  KINM Kindermedizin  g)  f)  KINC Kinderchirurgie  g)  f)  KINB Basis-Kinderchirurgie  p)  b)  c)  b)  c)  c)  d)  d)  d)  s)  s)  KAA Kinderanästhesie A  KAB Kinderanästhesie B  g)  KAC Kinderanästhesie C  g)  KAD Kinderanästhesie D  g)  GER Akutgeriatrie Kompetenzzentrum  PAL Palliative Care Kompetenzzentrum  ISO Sonderisolierstation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Legende zur Tabelle    Leistungsauftrag gültig bis Ende 2024    Leistungsauftrag gültig bis Ende 2025    Leistungsauftrag gültig bis Ende 2026    Leistungsauftrag gültig bis Ende 2027    Leistungsauftrag gültig bis Ende 2031  a)  Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die keine Intensiv-  Pflegestation Level 2 (IPS) benötigen. Eine temporäre Beatmung durch die Intermediate Care (IMC)  muss gewährleistet werden können.  b)  Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Kindern ab 3 Jahren  c)  Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Kindern ab 6 Jahren  d)  Leistungsauftrag beschränkt auf die Behandlung von Kindern ab 12 Jahren  e)  Erweitert um elektive Eingriffe an infrarenalen Gefässen unter Vorbehalt der Einhaltung der Mindestfallzahl  von 20 einschliesslich Zusatz zu GEF  1/ANG  1  f )  Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis See-Gaster  g)  Beschränkt auf Kinder und Jugendliche aus dem Wahlkreis Sarganserland (einschliesslich Gemeinden Wartau  und Sevelen). Weiterverweisungen sind zwingend ans Ostschweizer Kinderspital vorzunehmen, es sei denn,  es handle sich um eine Leistungsgruppe, die dem Universitäts-Kinderspital Zürich zugeteilt wurde.  h)  Die Geriatrische Klinik ist zugelassen für die internmedizinische und geriatrische Behandlung in Akut-  und (Früh-)Rehabilitationsphase von betagten, zumeist multimorbiden Patientinnen und Patienten in allen  Leistungsbereichen.  i)  Die Behandlung von Schlaganfallpatientinnen und -patienten muss in Absprache mit einem Stroke Center  oder einer Stroke Unit erfolgen.  j)  Leistungsauftrag in Kooperation mit dem Kantonsspital St.Gallen  k)  Leistungsauftrag beschränkt auf die stationäre Behandlung von Notfallpatientinnen und -patienten während  höchstens 2 Nächten  l)  Leistungsauftrag im Rahmen der Allianz Herzchirurgie USZ-SZT-KSSG  m)  Beschränkt auf Frauen und Neugeborene aus dem Wahlkreis Sarganserland (einschliesslich Gemeinden  Wartau und Sevelen)  n)  Gesichertes Krankenzimmer: beschränkt auf die Behandlung von Patientinnen und Patienten bis höchstens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 Tage  o)  Beschränkt auf den Eingriff «38.84.31 Ligatur des Ductus arteriosus apertus» in Kooperation mit dem  Universitäts-Kinderspital Zürich  p)  Operative stationäre Eingriffe in diesen Leistungsgruppen werden am Spital Grabs oder an einem Drittspital  durchgeführt. Ein Aufenthalt im Spital Altstätten erfolgt ausschliesslich postoperativ.  q)  Abrechnung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und des Kantons nur für Behand-  lungen bis 30. September 2024 möglich  r)  Für die Dauer der laufenden Beschwerdeverfahren ist die Zulassung zur stationären Tätigkeit zu Lasten  der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für nachfolgende Leistungsgruppen nicht gegeben:  HER1, HER1.1, HER1.1.1, HER1.1.3, HER1.1.4, HER1.1.5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            s)  Für die Dauer des laufenden Beschwerdeverfahrens gilt gemäss Zwischenverfügung des Bundesverwaltungs  -  gerichts vom 29. Mai 2024 die Zulassung zur stationären Tätigkeit zu Lasten der obligatorischen Kranken  -  pflegeversicherung (OKP) für nachfolgende Leistungsgruppen über das Jahr 2024 hinaus: BPE, HNO1, HNO1.1,  HNO1.2, HNO1.3, HNO2, NCH2, NCH3, URO1, URO1.1, BEW1, BEW2, BEW3, BEW4, BEW5, BEW6, BEW7,  GYN1, KINB.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang 2  Generelle Anforderungen an die Listenspitäler  der Spitalliste Akutsomatik ARAISG 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Allgemeines  Die vorliegenden generellen Anforderungen stützen sich auf die gesetzlichen Regelungen  des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (SR 832.10; abgekürzt KVG) und seiner  Verordnungen  sowie  das  Gesetz  über  die  Spitalplanung  und  Finanzierung  des  Kantons  St.Gallen (sGS 320.1; abgekürzt SPFG) bzw. das Gesundheitsgesetz des Kantons Appenzell  Ausserrhoden (bGS 811.1) oder das Gesundheitsgesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden  (GS  800.000;  abgekürzt  GesG).  Sie  gelten  für  alle  Spitäler  und  Geburtshäuser  mit  einem  Leistungsauftrag im Bereich Akutsomatik.  Neben den generellen Anforderungen kommen für alle Listenspitäler auch die leistungs-  gruppenspezifischen  Anforderungen  des  Spitalleistungsgruppenkonzepts  (SPLG)  sowie  die  weitergehenden  leistungsgruppenspezifischen  Anforderungen  im  Bereich  der  Akut-  somatik zur Anwendung. Alle Anforderungen sind auf der Webseite der Planungsbehör  -  den abrufbar.  Leistungsaufträge
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Die Leistungsaufträge werden standortbezogen erteilt. Die Dauer der Leistungsaufträ  -  ge ist auf das zugrundeliegende Planungsintervall befristet. Die Planungsbehörde kann  kürzere Befristungen festlegen und Anpassungen gemäss Empfehlung 1 der Empfeh-  lungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und  -direktoren (GDK) zur Spitalplanung vornehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Die Leistungserbringer können die Leistungsaufträge mit einer Kündigungsfrist von  sechs Monaten auf Ende Juni oder Dezember auflösen. Die Kündigung ist der Planungs  -  behörde schriftlich mitzuteilen. Die Aufnahme neuer Leistungen kann der Planungs-  behörde jederzeit beantragt werden. Die Bearbeitung der Gesuche erfolgt gestützt auf  die Empfehlung 1 Bst. b der GDK zur Spitalplanung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Die  Auslagerung  von  medizinischen  Leistungen  an  Dritte  ausserhalb  des  Spitals  ist  ausgeschlossen.  Die  Auslagerung  von  medizinischen  Supportleistungen  ist  zulässig,  soweit  die  Versorgungssicherheit  nicht  gefährdet  wird.  Die  Planungsbehörde  kann  einem  Listenspital  in  begründeten  Fällen  bewilligen,  einen  Teil  der  Behandlungen  einer Leistungsgruppe in Kooperation mit einem anderen Listenspital zu erbringen.  Die Planungsbehörde legt die Anforderungen an entsprechende Kooperationsverein-  barungen zwischen Listenspitälern fest. Kooperationen sind grundsätzlich in der Spital  -  liste zu vermerken.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Versorgungsauftrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Im Rahmen seines Leistungsauftrags und der verfügbaren Kapazitäten ist das Listen-  spital  verpflichtet,  Patientinnen  und  Patienten  der  Planungsregion  unabhängig  von  Versicherungsstatus oder Schweregrad der Erkrankung aufzunehmen und zu behan-  deln.  Die  Aufnahmebereitschaft  ist  für  alle  zugesprochenen  Leistungsgruppen  am  Standort des Listenspitals zu gewährleisten. Bei Platzmangel ist das Listenspital ver  -  pflichtet, für die akutstationär bedürftige Patientin oder den akutstationär bedürftigen  Patienten  der  Planungsregion  eine  alternative  stationäre  Aufnahmemöglichkeit  zu  suchen. Für medizinische Notfälle besteht unabhängig vom zugesprochenen Leistungs  -  spektrum eine Beistandspflicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.  Die Planungsbehörde kann Listenspitäler bei Anzeichen von Nichterfüllung der Auf-  nahmepflicht und insbesondere Listenspitäler, die weniger als 60 Prozent ausschliess-  lich Grundversicherte aufweisen, verpflichten, folgende Daten einzureichen (bzw. auf  der Spital-Webseite zu veröffentlichen):  a)      Datum der Anmeldung sowie Datum und Uhrzeit der Operationen/Interventionen  bei  elektiven  Eingriffen,  aufgeschlüsselt  nach  Leistungsbereichen  der  Spitallisten  Akutsomatik 2024 der Planungskantone sowie nach Liegeklasse der Patientinnen  und  Patienten  (allgemein/halbprivat/privat)  sowie  nach  den  durchschnittlichen  Wartezeiten je Leistungsgruppe und Liegeklasse.  b)  Für  Listenspitäler  mit  Basispaket  zusätzlich:  Anzahl  aufgenommener  sowie  an  Drittspitäler weitergewiesener Notfallpatientinnen und -patienten, aufgeschlüsselt  nach Diagnose, Begründung für Verlegung sowie nach Liegeklasse.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.  Das Listenspital stellt die Erbringung des gesamten Spektrums des Leistungsauftrags  sicher. Es ist zur Meldung an die Planungsbehörde verpflichtet, wenn der Leistungs-  auftrag nicht mehr vollumfänglich erbracht werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7.  Das Listenspital erbringt die gesetzlichen und in der Spitalliste definierten Leistungen  wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sowie in der notwendigen Qualität. Es be-  achtet die Richtlinien der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaf-  ten (SAMW).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8.  Das Listenspital kann weitere Leistungen anbieten, sofern dadurch die Erfüllung der  kantonalen  Leistungsaufträge  nicht  beeinträchtigt  wird.  Ausgeschlossen  sind  statio-  näre  Leistungen  der  Leistungskataloge  der  Spitallisten  der  Planungsbehörden  mit  Mindestfallzahlen, für die das Listenspital keinen Leistungsauftrag hat. Die Behand-  lung von Selbstzahler-Patientinnen und -Patienten ist erlaubt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Qualitätssicherung und -entwicklung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9.  Das  Listenspital  verfügt  über  ein  Qualitätsmanagementsystem  (QMS)  mit  Zertifi-  zierung.  Dieses  bildet  die  Grundlage  für  die  Qualitätssicherung  und  -entwicklung  innerhalb des Listenspitals. Das Listenspital hat ein Qualitätskonzept (umfassend ins-  besondere  Struktur-,  Prozess-,  Indikations-  und  Ergebnisqualität)  sowie  ein  Risiko-  managementkonzept  zum  systematischen  Umgang  mit  Risiken  erarbeitet.  Darüber  hinaus  gelten  die  Bestimmungen  des  nationalen  Qualitätsvertrags  betreffend  Quali-  tätsentwicklung im Sinn von Art.  58a KVG zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz und  den Krankenversichererverbänden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.  Das Listenspital ist verpflichtet, an den Qualitätsmessungen des Nationalen Verein für  Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) teilzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11.  Das  Listenspital  betreibt  ein  spitalweites  Fehlermeldesystem  (Critical  Incident  Re-  porting System [CIRS]).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.  Das  Listenspital  führt  regelmässig  vergleichbare  Patienten-/Angehörigen-/Personal-  und Zuweiser-Befragungen durch und leitet daraus Handlungsfelder ab.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.  Das Listenspital verfügt über ein Hygienekonzept, das die Etablierung einer Hygiene-  kommission (mit Protokollierung der Sitzungen und Mitteilung der Ergebnisse an die  Spitalleitung) und die Implementierung von Hygienerichtlinien und -empfehlungen  der Schweizerischen Gesellschaft für Spitalhygiene (SGSH) oder Swissnoso vorsieht.  Die Einhaltung der Hygienerichtlinien wird überwacht. Klinisch tätige Mitarbeitende  werden bei Stellenantritt und während der Anstellung regelmässig in der Klinikhygiene  geschult. Das Listenspital ist in ein Netzwerk von Infektionsprävention eingebunden  (idealerweise mit einer Infektiologie eines Zentrumspitals).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14.  Das Listenspital verfügt über ein Konzept zum prophylaktischen und therapeutischen  Antibiotikagebrauch  (einschliesslich  Berücksichtigung  regionaler  Resistenzspektren  und Empfehlungen zur Dosierung der Antibiotika und zur Dauer der Therapie).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15.  Das Listenspital führt ein Überwachungsprogramm (Surveillance) von nosokomialen  Infektionen  sowie  Resistenzentwicklungen  und  erfüllt  die  strukturellen  Mindestan-  forderungen der Strategie NOSO des Bundesamtes für Gesundheit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.  Postoperative Wundinfektionen von wenigstens drei Eingriffsarten aus der von ANQ  und Swissnoso bereitgestellten Auswahl werden simultan überwacht, darunter Colon-  chirurgie, falls diese angeboten wird. Die Auswahl der Eingriffsarten erfolgt auf der  Grundlage  der  häufigsten  Leistungen  im  Spital.  Die  Eingriffsarten  können  jedoch  –  anders als von ANQ und Swissnoso definiert – nicht mit jeder neuen Erfassungsperi-  ode  gewechselt  werden,  sondern  bleiben  wenigstens  drei  Erhebungsjahre  in  Folge  bestehen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17.  Das  Listenspital  verwendet  für  die  Qualitätsberichterstattung  die  H+-Qualitäts-  berichtsvorlage.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18.  Das Listenspital mit Basispaket verfügt über einen ausreichend dotierten Sozialdienst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.        Das Listenspital stellt eine Kooperation sicher mit einem Dolmetscherdienst für fremd-  sprachige Patientinnen und Patienten, die sich weder in einer Schweizer Landesspra-  che noch auf Englisch verständigen können. Spitalinterne Ressourcen (fremdsprachiges  medizinisches  Fachpersonal  oder  spezifisch  geschultes  Personal)  können  für  Über  -  setzungszwecke in Anspruch genommen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.  Das Listenspital mit Basispaket verfügt über einen eigenen oder über eine vertragliche  Kooperation mit einem psychiatrischen Konsiliar- und Liaisondienst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.  Das Listenspital verfügt über ein Konzept zur Gewährleistung der Medikationssicher  -  heit, insbesondere durch die elektronische Erfassung der verordneten und abgegebe-  nen Arzneimittel.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22.  Das  Listenspital  ist  verpflichtet,  dem  zuständigen  Krebsregister  die  gemäss  Gesetz  und Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen (SR 818.33 und SR
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            818.331; abgekürzt KRG und KRV) definierten Basis- und Zusatzdaten (Art.  3–4 KRG  und Art.  1– 4 KRV) innert den gesetzlichen Fristen (Art.  6 KRV) und gemäss der defi-  nierten Form (Art.  8 KRV) zu melden. Bei Anfragen des Krebsregisters gemäss Art.  9  KRG sind fehlende Daten zu liefern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23.  Das  Listenspital  befolgt  bei  der  Beschaffung,  der  Inbetriebnahme  und  beim  Betrieb  von  IT-Fremdsystemen  die  Anforderungen  des  Leitfadens  von  H+  Die  Spitäler  der  Schweiz  über  die  IT-Sicherheit  von  Fremdsystemen.  Das  Listenspital  setzt  die  vom  Nationalen  Zentrum  für  Cybersicherheit  (NCSC)  veröffentlichten  Mindestanforde-  rungen an die Cybersicherheit für Unternehmen im Gesundheitswesen um.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24.  Das Listenspital verfügt über ein ethisches Konsil gemäss Bericht «Ethische Beratung  in der Gesundheitsversorgung» vom 8.  November 2005. Die Mitwirkung am kantona-  len  Ethik-Forum  ist  für  Listenspitäler  mit  Standort  Kanton  St.Gallen  obligatorisch  und für die anderen Listenspitäler der Planungsregion fakultativ.  Qualitätscontrolling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25.  Das Listenspital ist für ausgewählte Leistungsgruppen zur Teilnahme an einem Quali-  tätscontrolling  verpflichtet,  das  Aussagen  zur  Indikations-  und  Ergebnisqualität  er  -  möglicht. Insbesondere trifft dies auf die vom Kanton Zürich entwickelten Qualitäts-  programme zu, die grossmehrheitlich auf Routinedaten basieren. Die Ergebnisse des  leistungsgruppenspezifischen  Qualitätscontrollings  werden  an  in  der  Regel  jährlich  stattfindenden  Qualitätszirkeln  mit  allen  teilnehmenden  Leistungserbringern  unter  Leitung des Kantons Zürich und in Anwesenheit der ARAISG-Planungsbehörden dis-  kutiert.  Die  Prüfung  der  Kenndaten  erfolgt  durch  ein  Fachgremium  mit  Festlegung  von  Massnahmen  (z.  B.  Peer  Review)  bei  Auffälligkeiten.  Die  ARAISG-Planungsbe-  hörden regeln in den leistungsspezifischen und weitergehenden leistungsspezifischen  Anforderungen die Vorgaben für die betroffenen Leistungsgruppen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinwirtschaftliche Leistungen (nur für Listenspitäler innerhalb der Planungsregion)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26.  Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen umfassen insbesondere die universitäre Lehre  und die Forschung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27.  Die  universitäre  Lehre  wird  auf  der  Basis  der  Anzahl  durchschnittlich  besetzter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            100-Prozent-Stellen von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten in Weiterbildung so-  wie  von  Unterassistenzärztinnen  und  -ärzten  vergütet.  Voraussetzung  dafür  ist  die  Anerkennung durch das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung  (SIWF) als Weiterbildungsstätte in der entsprechenden Fachdisziplin.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28.  Für  Forschungsaktivitäten  werden  primär  Drittmittel  eingeworben  und  eingesetzt.  Ein kantonaler Beitrag zur anwendungsorientierten medizinischen, pflegerischen und  therapeutischen  Forschung  (Forschungsauftrag)  kann  für  Projekte  gewährt  werden,  die zur Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie zur Verbesserung der Prä-  vention, der Diagnostik und Behandlung von Krankheiten ausgeführt werden.  Bildungsauftrag (nur für Listenspitäler innerhalb der Planungsregion)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29.  Das Listenspital verpflichtet sich zur Bereitstellung einer unter Berücksichtigung von  Betriebsgrösse  und  kantonalem  Bedarf  angemessenen  Zahl  an  Aus-  und  Weiterbil-  dungsplätzen für Fachpersonen in den nicht-universitären Berufen des Gesundheits-  wesens. Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30.  Das Listenspital kann die Aus-, Weiter- und Fortbildungsverpflichtungen in Zusam-  menarbeit mit anderen Spitälern wahrnehmen und sogenannte Ausbildungsverbunde  gründen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31.  Das Listenspital erstellt bis zum 1. Juli 2024 für die Ausbildung von Pflegefachperso-  nen  ein  Ausbildungskonzept.  Inhalte  des  Ausbildungskonzepts  sind  etwa  personelle  Ressourcen,  die  Infrastruktur  sowie  Ziele  und  Schwerpunkte  der  praktischen  Aus-  bildung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            32.  Das Listenspital meldet der Planungsbehörde jeweils jährlich die im Vorjahr erbrach-  ten Aus- und Weiterbildungsleistungen sowie den aktuellen Ist-Stellenplan jener Be-  rufsgruppen und Funktionen, die als Grundlage für die Berechnung der Ausbildungs-  verpflichtung dienen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            33.  Werden  durch  das  Listenspital  in  einem  Jahr  weniger  Aus-  und  Weiterbildungswo-  chen  für  Fachpersonen  in  den  nicht-universitären  Berufen  des  Gesundheitswesens  bereitgestellt als vom Standortkanton als Soll definiert, werden Massnahmen gemäss  den Vorgaben des Standortkantons ergriffen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Versorgung in ausserordentlichen Lagen (nur für Listenspitäler innerhalb der  Planungsregion)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            34.  Das Listenspital ist verpflichtet, im Pandemiefall Vorgaben des eidgenössischen Epi-  demiengesetzes  (SR  818.101;  abgekürzt  EpG),  des  Pandemieplans  Schweiz  sowie  des  Pandemieplans  des  Standortkantons  (sofern  vorhanden),  des  eidgenössischen  Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (SR 520.1; abgekürzt BZG) und des kantonalen  Bevölkerungsschutzgesetzes  (sGS  421.1;  abgekürzt  BevSG)  zu  berücksichtigen  und  umzusetzen. Das Listenspital befolgt die Richtlinien und Anweisungen des Standort-  kantons  für  das  Gesundheits-  und  Rettungswesen  in  ausserordentlichen  Lagen.  Das  Listenspital  mit  Basispaket  verfügt  über  einen  innerbetrieblichen  Pandemieplan.  Es  bezeichnet  eine  Referenz-  und  Kontaktperson,  die  für  die  Planung  und  Umsetzung  von Massnahmen bei ausserordentlichen Lagen zuständig ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            35.  Das  Listenspital  verfügt  über  ein  Konzept  für  eine  Strom-Mangellage  und  ist  in  der  Lage,  seinen  Betrieb  für  wenigstens  zwei  Wochen  zu  80  Prozent  zu  gewährleisten,  wobei  der  Dieselnachschub  vertraglich  gesichert  sein  muss.  Für  Spitalunternehmen  mit Basispaket elektiv reduziert sich die sicherzustellende Betriebszeit auf fünf Tage.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            36.  Das  Listenspital  hat  Vorkehrungen  getroffen  für  einen  funktionierenden  IT-Betrieb  im Spital während einer Strom-Mangellage.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            37.  Das Listenspital verfügt über Mindestvorräte an Schutzmasken, Handschuhen, Über  -  schürzen, Desinfektionsmitteln und Medikamenten gemäss nachfolgender Auflistung:  Material                                     Mindestvorrat  Schutzmasken  Vorrat für viereinhalb Monate im Regelbetrieb  Handschuhe  Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb  Überschürzen  Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb  Desinfektionsmittel  Vorrat für drei Monate im Regelbetrieb  Medikamente  Aufrechterhaltung eines autonomen Betriebs  während wenigstens einem Monat im Regelbetrieb  (d.  h. ohne Medikamentennachschub)  Rechnungslegung, Datenlieferung und -schutz, Controlling und Aufsicht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            38.  Die Planungsbehörden überprüfen retrospektiv die Einhaltung der Leistungsaufträge  (Leistungsauftragscontrolling).  Für  Behandlungen  ausserhalb  des  Leistungsauftrags  erfolgt eine finanzielle Rückforderung, falls das Listenspital den Ausnahmecharakter  der Behandlungen nicht nachweisen kann. Den Planungsbehörden werden vom Lis-  tenspital die dafür notwendigen Angaben zeitgerecht vorgelegt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            39.  Zur Überprüfung der korrekten Umsetzung der Kodierrichtlinien ist das Listenspital  verpflichtet,  jährlich  eine  Kodierrevision  durchzuführen.  Die  Kodierrevision  erfolgt  verdachtsunabhängig und stichprobenbasiert. Die Durchführung der Kodierrevision  richtet sich schweizweit nach dem Reglement für die Durchführung der Kodierrevision  unter SwissDRG.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            40.        Die Resultate der Kodierrevision werden in einem Bericht festgehalten. Der Leistungs-  erbringer stellt den Planungsbehörden ein Exemplar dieses Berichts zu.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            41.  Das Listenspital ist verpflichtet, die für die Weiterentwicklung der Tarifstruktur not-  wendigen Leistungs- und Kostendaten an die SwissDRG AG zu liefern (Netzwerkspital).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            42.  Das  Listenspital  verfügt  über  die  REKOLE-Zertifizierung  von  H+  Die  Spitäler  der  Schweiz. Zusätzlich entspricht die Jahresrechnung des Listenspitals dem Rechnungs-  legungsstandard Swiss GAAP FER, IPSAS oder IFR.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            43.        Das Listenspital verpflichtet sich, keine Abgeltungsmodelle mit ökonomischen Anreiz-  systemen zu verwenden, die zu einer medizinisch nicht gerechtfertigten Mengenaus-  weitung führen. Insbesondere dürfen Lohnbestandteile für das medizinische Personal  nicht direkt abhängig sein von der Anzahl der Behandlungen, von der Art der Behand-  lung, vom Umsatz oder von Sparzielen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            44.        Das Listenspital stellt den Planungsbehörden nach deren Vorgaben und auf den Stand-  ort bezogen die nötigen Daten für eine optimale Umsetzung des KVG und der kanto-  nalen Vorgaben im Bereich der Spitalplanung und -finanzierung sowie der Rechnungs-  kontrolle zu. Bei den Daten zur Spitalfinanzierung handelt sich insbesondere um das  vollständig ausgefüllte ITAR_K-Formular, die vollständig ausgefüllte Abstimmbrücke,  das Korrektur-Formular und die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung sowie Be-  richt der Revisionsstelle). Dazu zählen explizit auch die Kosten bzw. Aufwendungen  sowie  die  Erlöse  bzw.  Erträge  von  Zusatzversicherungsleistungen.  Das  Einfordern  weiterer Daten, die zur Plausibilisierung benötigt werden, bleibt vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45.  Das Listenspital ist verpflichtet, spätestens ab 1.  Januar 2025 die POA-Kodierung bei  den  separat  bezeichneten  Eingriffen  zu  erheben.  Das  Listenspital  erklärt  sich  damit  einverstanden, dass die Planungsbehörden im Rahmen der Durchführung der Erhe-  bung der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser dem Kanton Zürich zu Zwecken  der Durchführung des leistungsgruppenspezifischen Qualitätscontrollings basierend  auf Routinedaten im Frühjahr des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres einen Aus-  zug ihrer Datensätze der Medizinischen Statistik zukommen lassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            46.  Das  Listenspital  kann  ein  mit  der  kantonalen  und  nationalen  Gesetzgebung  zum  Datenschutz konformes Vorgehen zur Gewährleistung des Datenschutzes aufzeigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            47.  Im Einzelfall ist bei Beanstandungen in Bezug auf die medizinische Qualität die Pla-  nungsbehörde berechtigt, entsprechende Abklärungen oder Untersuchungen durch-  zuführen.  Dabei  stellt  das  Listenspital  ihr  alle  erforderlichen  Unterlagen  und  Daten  zur  Verfügung.  Die  Planungsbehörde  kann  unangemeldete  Kontrollbesuche  durch-  führen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zahlungsmodalitäten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            48.        Das Listenspital ist verpflichtet, die Planungsbehörden über die Rechnungskorrekturen  der Versicherer zu informieren und den entsprechenden Kantonsanteil zu erstatten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            49.  Beiträge für gemeinwirtschaftliche Leistungen (universitäre Lehre und Forschung) wer  -  den  dem  Listenspital  jährlich  auf  der  Basis  der  tatsächlich  besetzten  Assistenz-  und  Unterassistenzarzt-Stellen vergütet.  Listenspitäler ausserhalb der Planungsregion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            50.  Für Listenspitäler mit Standort ausserhalb der Planungsregion gelten bezogen auf den  erhaltenen Leistungsauftrag die gleichen Vorgaben und Sanktionen wie für Listenspi-  täler  innerhalb  der  Planungsregion.  Ausgenommen  davon  sind  Vorgaben  zur  Aus-,  Weiter- und Fortbildung von Fachleuten in den Berufen des Gesundheitswesens, die  Entschädigung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen sowie die Anforderungen für  die Versorgung in ausserordentlichen Lagen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            51.  Listenspitäler mit Standort ausserhalb der Planungsregion informieren die Planungs-  behörden zeitnah über den Abschluss von Tarifverträgen und über allfällige Tariffest-  setzungsbegehren.