Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)
                            Verordnung 
der Sächsischen Staatsregierung 
über die Übertragung von Zuständigkeiten  zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
 (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 1. März 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Auf Grund des § 8 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeindefinanzreformgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 502) verordnet die Staatsregierung:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Subdelegation
                            Die der Staatsregierung durch die §§ 2, 4 Absatz 2, §§ 5, 5a Absatz 3 Satz 3, § 5d Absatz 2 und § 6 Absatz 8 des
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeindefinanzreformgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            erteilten Ermächtigungen zum Erlass einer Rechtsverordnung werden auf das Staatsministerium der Finanzen übertragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gleichzeitig tritt die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Durchführung des Gemeindefinanzreformgesetzes auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 27. November 2008 (SächsGVBl. S. 942) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 1. März 2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident 
Michael Kretschmer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Staatsminister der Finanzen 
Dr. Matthias Haß