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G zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

DE - Landesrecht Sachsen

G zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021
Vom 24. März 2021
Der Sächsische Landtag hat am 24. März 2021 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1 Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag 2021

1
Dem am 29. Oktober 2020 von den Ländern unterzeichneten
Glücksspielstaatsvertrag 2021
wird zugestimmt.
2
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nach seinem § 35 Absatz 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
Dresden, den 24. März 2021
Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident Michael Kretschmer
Der Staatsminister des Innern Prof. Dr. Roland Wöller
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