Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                            Gesetz 
      zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 15. Juni 2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Sächsische Landtag hat am 26. Mai 2016 das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
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                            Dem Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 7. Dezember 2015 zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt, ob der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dresden, den 15. Juni 2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Landtagspräsident
         
        Dr. Matthias Rößler
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident
         
        Stanislaw Tillich