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Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

DE - Landesrecht Brandenburg

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften

Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
vom 7. Juli 2011 ( GVBl.I/11, [Nr. 14] , S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/11, [Nr. 29] )
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Dem am 6. April 2011 vom Land Brandenburg unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 7. Juli 2011
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Gunter Fritsch
zum Staatsvertrag
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