Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
                            Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
                        
                        
                    
                    
                    
                Bekanntmachung des Stundensatzes aufgrund der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
                            Aufgrund
                        
                        
                    
                    
                    
                § 29 Absatz 5 Satz 5 der Bremischen Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständige (BremPPV)
                            vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629) gibt die oberste Bauaufsichtsbehörde bekannt:
                        
                        
                    
                    
                    
                Änderung des Stundensatzes nach
§ 29 Absatz 5 Satz 5 BremPPV
                            Das Monatsgrundgehalt eines Landesbeamten in der Endstufe der Besoldungsgruppe A 15 beträgt ab dem 1. Juli 2015 5 847,05 Euro. Multipliziert mit dem Faktor 1,70 Prozent ergibt sich nach
                        
                        
                    
                    
                    
                § 29 Absatz 5 Satz 3 und 4 BremPPV
                            dadurch ein Stundensatz von
                        
                        
                    
                    
                    
                100,00 Euro.
                            Bremen, den 26. Juni 2015
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr