Gegenrechtserklärung im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Basel-Stadt
                            Gegenrechtserklärung  im Submissionswesen gegenüber dem Kanton Basel-Stadt  vom 9. Februar 1995 (Stand 1. März 1995)  Mit Ermächtigung des Regierungsrates des Kantons St.Gallen vom 5.  Juli 1994  1  gibt das Baudepartement für den Kanton St.Gallen folgende Erklärung ab:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen wird bei der Vergabe von Bauarbeiten sowie der Lieferung  von Materialien für solche Arbeiten nach der Verordnung über die Vergebung  von staatlichen Bauarbeiten  3  , die der Staat ausführen lässt, Bewerber mit Ge  -  schäftssitz im Kanton Basel-Stadt gleich behandeln wie Bewerber mit Geschäftssitz  im Kanton St.Gallen, solange der Kanton Basel-Stadt Gegenrecht hält. Sollte der  Kanton St.Gallen diese Praxis ändern wollen, wird er dies dem Kanton Basel-Stadt  sechs Monate im voraus schriftlich anzeigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Diese Regelung gilt ab 1.  März 1995. Der Kanton Basel-Stadt hat am 2.  Februar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1995 eine entsprechende Erklärung abgegeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Regierungsratsbeschluss 1994/1043; in der Gesetzessammlung nicht veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  In Vollzug ab 1. März 1995.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  nGS 20–65 (sGS  736.1  ).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  30–50  09.02.1995  01.03.1995  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09.02.1995  01.03.1995  Erlass  Grunderlass  30–50