Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (IFHV) ab 2005
                            (Vom 18. Mai 2004)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt  auf  die  §§  42  und  40  Buchstabe  e  der  Kantonsverfassung,  nach  Ei  n-  sicht in Bericht und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinba-  rung,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung bei,
                            wie   sie   von   der   Konferenz   der   kantonalen   Erziehungsdirektoren   am
                        
                        
                    
                    
                    
                12. Juni 2003 b eschlossen wurde.
2. Der Regier ungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung  unterstellt.  Er  wird  mit  dem  Vereinbarungstext  im  Amt  s-  blatt  veröffentlicht  und  nach  Inkrafttreten  in  die  Gesetzsammlung  auf  ge-  nommen.  Im Namen des Kantonsrates  Der Präsident: Stephan Betschart  Die Protokollführerin: Margrit Gschwend
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   SRSZ 631.  110.