Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Regulierung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV)
                            (Vom 23. Mai 2007)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt  auf  § 42  der Kantonsverfassung,  1    nach  Einsicht  in  den  Bericht  des  Regierungsrates,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkanto nalen Vereinbarung über die Regulie-
                            rung des Abflusses des Vierwaldstättersees (IVRV) bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung  unterstellt.  Er  wird  mit  dem  Text  der  Vereinbarung  im  Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten  2   in die Gesetzsammlung aufge-  nommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 21-128.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   In Kraft getreten am 1. Januar 2009 (Abl 2009 67).