Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum geänderten Konkordat betreffend das Laboratorium der Urkantone
                            (Vom 17. November 1999/19. November 2008)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2   auf Antrag des Regierungsrates,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt dem geänderten Konkordat betreffend das Laborato-
                            rium der Urkantone bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultat iven Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung unterstellt. Er wird  mit dem Konkordatstext im Amtsblatt  veröffentlicht und nach Inkrafttreten  3   in die Gesetzsammlung aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 22-38.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   1. Januar 2009 (Abl 2009 66).