Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone Uri und Schwyz über Massnahmen zur Sicherung des Riemenstaldnerbaches und seines Einzugsgebietes
                            Einzugsgebietes  1  (Vom 25. April 1991)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2   nach Einsicht in den Bericht des  Regierungsrates,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat vom 13. Februar 1991 der Kantone
                            Uri und Schwyz über Massnahmen zur Sicherung des Riemenstaldnerbaches  und seines Einzugsgebietes  3   bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Bezirk Schwyz trägt die Hälfte der Kosten, die dem Kanton aus diesem
                            Konkordat erwachsen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
4. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Konkordatstext im Amtsblatt  veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsammlung aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 18-116.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   GS 18-117.