Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Gründung einer interkantonalen Umweltagentur
                            (Vom 27. November 2003)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2   nach Einsicht in Bericht und Vorlage  des Regierungsrates sowie in den Text der Interkantonalen Vereinbarung,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Grün-
                            dung einer interkantonalen Umweltagentur bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts-  blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten  3   in die Gesetzsammlung aufge-  nommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                            1   Abl 2003 1924.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Am 5. April 2004 in Kraft getreten (Abl 2005 186).