Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz
                            SRSZ 31.1.2000  1  Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz  1  (Vom 8. Februar 1979)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1.
                            1   Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt des Kantons Schwyz zum Kon-  kordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Zentralschweiz zu erklären.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Der beiliegende Konkordatstext wird genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.
                            Dieser  Beschluss  wird  dem  fakultativen  Referendum  gemäss  §  31  Abs.  1  der  Kantonsverfassung unterstellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                3.
                            Dieser  Beschluss  wird  mit  dem  Konkordatstext  im  Amtsblatt  veröffentlicht  und  nach Inkrafttreten des Konkordates in die Gesetzsammlung aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS 17-296.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 100.000.