Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
                            (Vom 28. Juni 2001)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf §§ 42 und 40 Bst. e der Kantonsverfassung, nach Einsicht in Be-  richt und Vorlage des Regierungsrates sowie in den Text der Vereinbarung,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Hoch-
                            schule für Heilpädagogik Zürich (HfH) vom 21. September 1999 bei.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
3. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der
                            Kantonsverfassung unterstellt. Er wird mit dem Vereinbarungstext im Amts-  blatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten  3   in die Gesetzsammlung aufge-  nommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Abl 2001 1068.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   SRSZ 631.230.1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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