Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz
                            (Vom 28. Februar 1974)  Der Kantonsrat des Kantons Schwyz,  gestützt auf § 42 der Kantonsverfassung,  2  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1.
                            Der Kanton Schwyz tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1973 über den Salzverkauf in der Schweiz  3   bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.
                            Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3.
                            Mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung werden die ihr widersprechenden Erlas-  se, insbesondere die Verordnung vom 1. Juli 1969 über das Salzregal,  4   aufge-  hoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                4.
                            Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum gemäss § 31 Abs. 1 der  Kantonsverfassung unterstellt.  Er wird zusammen mit dem Vereinbarungstext im Amtsblatt veröffentlicht und  nach Inkrafttreten  5   in die Gesetzsammlung aufgenommen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   GS   16-382.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   GS   3-161.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   GS   16-383.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   GS   15-624.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 . Oktober  1975    (GS   16-382).