Dekret über die Obergrenze und Einlage des Kompensationsfonds für Ertragsschwankungen
                            über die Obergrenze und Einlage des  Kompensationsfonds für  Ertragsschwankungen  vom 15.03.2023 (Stand 15.03.2023)  Der Grosse Rat des Kantons Wallis  eingesehen die Artikel 32, 38 und 42 der Kantonsverfassung;  eingesehen Artikel 22b des Gesetzes über die Geschäftsführung und den Fi  -  nanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle vom 24. Juni 1980 (FHG);  auf Antrag des Staatsrates,  verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Obergrenze
                            1  Die  auf   10   Prozent  festgelegte   Obergrenze   des   Kompensationsfonds   für  Ertragsschwankungen,   die  in  Artikel  22b  Absatz  4  des   Gesetzes  über  die  Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle  geregelt ist, wird auf 20 Prozent erhöht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Einlage
                            1  Die  Einlage  in  den   Kompensationsfonds  für  Ertragsschwankungen  die  in
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 22b Absatz 2 des Gesetzes über die Geschäftsführung und den Fi -
                            nanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle geregelt ist, kann auch durch  Zuweisungen aus dem Eigenkapital beim Rechnungsabschluss erfolgen.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15.03.2023  15.03.2023  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 2023-046
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  15.03.2023  15.03.2023  Erstfassung  RO/AGS 2023-046