Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem Sch... (0.814.012.182.3)
Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Sambia
- Durchführungsabkommen zum Übereinkommen von Paris zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Sambia
- Art. 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Ziel
- Art. 3 Zuständige Behörden
- Art. 4 Umweltintegrität
- Art. 5 Nachhaltige Entwicklung
- Art. 6 Genehmigung
- Art. 7 Genehmigungsform
- Art. 8 Monitoring, Verifizierung und Begutachtung
- Art. 9 Anerkennung der Übertragung
- Art. 10 Koordination
- Art. 11 Register
- Art. 12 Entsprechende Berichtigungen
- Art. 13 Berichterstattung
- Art. 14 Ausschluss von Doppelzählungen mit der internationalen Klimafinanzierung
- Art. 15 Gemeinsames Anliegen
- Art. 16 Inkrafttreten und Dauer
- Art. 17 Änderungen
- Art. 18 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 19 Zeitrahmen dieses Abkommens
- Art. 20 Suspendierung der Anerkennung von Übertragungen
- Art. 21 Höhere Gewalt
- Unterschriften