Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1 –VAP U 2.1 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des umwelttechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1 –VAP U 2.1)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des umwelttechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1 –VAP U 2.1)
 - § 1 Geltungsbereich, Einstellungsbehörde und Einstellungsvoraussetzungen
 - § 2 Bewerbung
 - § 3 Einstellung
 - § 4 Ernennung, Beendigung des Beamtenverhältnisses, vorzeitige Entlassung
 - § 5 Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes
 - § 6 Dauer des Vorbereitungsdienstes
 - § 7 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, Organisation der Ausbildung
 - § 8 Gliederung und Inhalt der Ausbildung
 - § 9 Ausbildungsnachweis
 - § 10 Beurteilung der praktischen Ausbildung
 - § 11 Urlaub
 - § 12 Zweck der Laufbahnprüfung
 - § 13 Prüfungsausschuss
 - § 14 Art der Prüfungen
 - § 15 Durchführung der Aufsichtsarbeiten
 - § 16 Durchführung der häuslichen Prüfungsarbeit
 - § 17 Durchführung der mündlichen Prüfung
 - § 18 Unterbrechung der Prüfung, Rücktritt
 - § 19 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
 - § 20 Gesamtergebnis
 - § 21 Prüfungszeugnis
 - § 22 Wiederholung der Prüfung
 - § 23 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
 - § 24 Niederschrift und Einsichtnahme
 - § 25 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
 - § 26 Übergangsvorschrift
 - § 27 Schlussvorschriften
 - Fussnoten