Eingruppierungsverordnung - EingrVO - 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
- Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
 - § 1 (Fn 10) Geltungsbereich
 - § 2 (Fn 3) Eingruppierung in den Gemeinden
 - § 3 (Fn 11) Eingruppierung in den Kreisen
 - § 4 (Fn 6) Eingruppierung bei den Landschaftsverbänden und im Regionalverband Ruhr
 - § 5 (Fn 4) Aufwandsentschädigungen
 - § 6 (Fn 5) Aufwandsentschädigungen für Werkleiterinnen und Werkleiter
 - § 7 (Fn 12) Einwohnerzahl
 - § 8 (Fn 8) (Fn 9) Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
 - Fussnoten