Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW 
                
                
            INHALT
Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW)
- Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW)
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Arten der Versorgung
 - § 3 Regelung durch Gesetz
 - § 4 Entstehung und Berechnung des Ruhegehalts
 - § 5 (Fn 5) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
 - § 6 (Fn 11) Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
 - § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
 - § 8 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
 - § 9 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
 - § 10 Sonstige Zeiten
 - § 11 Ausbildungszeiten
 - § 12 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
 - § 13 (Fn 12) Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten
 - § 14 Ausschlusszeiten
 - § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
 - § 16 (Fn 13) Höhe des Ruhegehalts
 - § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
 - § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
 - § 20 Allgemeines
 - § 21 Bezüge für den Sterbemonat
 - § 22 Sterbegeld
 - § 23 Witwengeld und Witwergeld
 - § 24 Höhe des Witwengeldes und des Witwergeldes
 - § 25 Witwenabfindung, Witwerabfindung
 - § 26 (Fn 14) Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und nicht witwergeldberechtigte Witwer
 - § 27 Unterhaltsbeitrag für frühere Ehefrauen und frühere Ehemänner
 - § 28 Waisengeld
 - § 29 Höhe des Waisengeldes
 - § 30 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
 - § 31 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
 - § 32 Beginn der Zahlungen
 - § 33 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung
 - § 34 Bezüge bei Verschollenheit
 - § 35 Allgemeines
 - § 36 Dienstunfall
 - § 37 Einsatzunfall
 - § 38 Ersatz von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
 - § 39 (Fn 4) Heilverfahren
 - § 40 Pflegekosten
 - § 41 Unfallausgleich
 - § 42 Unfallruhegehalt
 - § 43 Erhöhtes Unfallruhegehalt
 - § 44 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
 - § 45 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
 - § 46 Unfallsterbegeld
 - § 47 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
 - § 48 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
 - § 49 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
 - § 50 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
 - § 51 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
 - § 52 Schadensausgleich in besonderen Fällen
 - § 53 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
 - § 54 Meldung und Untersuchungsverfahren
 - § 54a (Fn 8) Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
 - § 55 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
 - § 56 Übergangsgeld
 - § 56a Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
 - § 57 (Fn 15) Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
 - § 58 (Fn 6) Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag
 - § 59 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
 - § 60 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
 - § 61 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
 - § 62 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
 - § 63 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
 - § 64 Rückforderung von Versorgungsbezügen
 - § 65 Verjährung
 - § 66 (Fn 9) Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
 - § 67 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge und von Versorgungsbezügen mit Alters- und Hinterbliebenengeld
 - § 68 (Fn 14) Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
 - § 69 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
 - § 70 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
 - § 71 Allgemeine Bestimmungen zur Anwendung der Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften
 - § 72 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
 - § 73 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
 - § 74 Verlust und Erlöschen der Versorgung infolge Verurteilung
 - § 75 Verlust der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
 - § 76 Anzeigepflicht
 - § 77 Anwendungsbereich
 - § 78 Entzug der Hinterbliebenenversorgung
 - § 79 Hinterbliebenenversorgung im Fall der Tötung
 - § 80 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
 - § 81 (Fn 10) Beamtinnen und Beamte auf Zeit
 - § 82 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis
 - § 83 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
 - § 84 (Fn 7) Allgemeine Anpassung
 - § 85 Besondere Bestandskraft für vorhandene Versorgungsberechtigte
 - § 86 Versorgung zukünftiger Hinterbliebener vorhandener Versorgungsberechtigter
 - § 87 Übergangsregelung für vorhandene Beamtinnen und Beamte
 - § 88 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte
 - § 89 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
 - § 90 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten, Lektorinnen und Lektoren
 - § 91 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
 - § 92 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
 - § 93 Übergangsvorschrift zur Verjährung
 - § 93a (Fn 2) Übergangsvorschrift zur Änderung der Gleichstellung von Zeiten nach § 6 Absatz 4
 - § 93b (Fn 16) Übergangsvorschrift zur Anrechnung von Leistungen nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes
 - (Fn 18)
 - § 94 Dienstherrenwechsel
 - § 95 Voraussetzungen
 - § 96 Abfindung
 - § 97 Berechnungsgrundlagen
 - § 98 Weitere Zahlungsansprüche
 - § 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten
 - § 100 Laufende Erstattungen
 - § 101 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung
 - § 102 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach § 95
 - § 103 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
 - § 104 Fortgeltung von Rechtsverordnungen
 - § 105 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten