Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW 
                
                
            INHALT
Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW)
- Verordnung zum nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz (Denkmalverordnung Nordrhein-Westfalen – DenkmalVO NRW)
 - § 1 Schutzwirkung und Zuständigkeit
 - § 2 Digitale Denkmalliste
 - § 3 Führung der Denkmalliste und Pflege der Bestandsakten
 - § 4 Veröffentlichung der Denkmalliste
 - § 5 Rücksichtnahmegebot
 - § 6 Ausstellung von Urkunde und Denkmalplakette
 - § 7 Angemessene Ausstattung der Unteren Denkmalbehörden
 - § 8 Aufgabenübertragung im Bereich der Denkmalpflege auf Antrag
 - § 9 Veräußerungsanzeige und Anzeigepflicht
 - § 10 Kleinere Instandsetzungsarbeiten an (Bau-)Teilen ohne Denkmalwert
 - § 11 Aussetzen einer Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis durch die Denkmalbehörde
 - § 12 UNESCO Welterbe
 - § 13 Übernahme der Denkmalliste hinsichtlich der Bodendenkmäler durch das jeweils zuständige Denkmalfachamt
 - § 14 Anwendung des neuen Denkmalschutzgesetzes bei laufenden Verfahren
 - § 15 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Fussnoten