Vergütungsoffenlegungsgesetz – VergütungsOG 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts (Vergütungsoffenlegungsgesetz – VergütungsOG)
- Gesetz zur Offenlegung von Vergütungen bei Unternehmen in der Rechtsform einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts (Vergütungsoffenlegungsgesetz – VergütungsOG)
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Offenlegung von Vergütungen bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen
 - § 3 Offenlegung von Vergütungen bei Beteiligungen des öffentlich-rechtlichen Unternehmens
 - § 4 Geltungsregelung
 - Fussnoten