ERVVO RHSt 
                
                
            INHALT
Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Land Nordrhein-Westfalen (ERVVO RHSt)
- Verordnung über die elektronische Kommunikation und Aktenführung in Angelegenheiten der strafrechtlichen Zusammenarbeit mit dem Ausland im Land Nordrhein-Westfalen (ERVVO RHSt)
 - § 1 Zulassung der elektronischen Kommunikation im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen
 - § 2 Übermittlung von Nachrichten
 - § 3 Arten und Formate der zu übermittelnden Dokumente
 - § 4 Gewährleistung der Authentizität von an das Ausland zu übermittelnden Dokumenten und der Integrität von zu übermittelnden Dokumenten und Nachrichten
 - § 5 Prüfung der Authentizität und Integrität von aus dem Ausland übermittelten Dokumenten und Nachrichten
 - § 6 Weitere Bearbeitung eingehender elektronischer Nachrichten aus dem Ausland
 - § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten