Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO 
                
                
            INHALT
Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)
- Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung- PSVO)
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Errichtung
 - § 3 Zusammensetzung, Berufung
 - § 4 Rechtsstellung der Prüfungsausschüsse, Verschwiegenheit
 - § 5 Ausschluss von der Mitwirkung, Befangenheit
 - § 6 Vorsitz, Beschlussfassung, Abstimmung, Geschäftsführung
 - § 7 Prüfungstermin, Prüfungsort
 - § 8 (Fn 5) Anmeldung zur Prüfung
 - § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung sowie für die Ausbildereignungsprüfung
 - § 10 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in besonderen Fällen
 - § 11 Entscheidung über die Zulassung, Zuordnung der Prüflinge
 - § 12 Nachteilsausgleich
 - § 13 Prüfungsziel
 - § 14 Gegenstand und Gliederung der Zwischenprüfung
 - § 15 Gegenstand und Gliederung der Abschlussprüfung
 - § 16 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
 - § 17 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
 - § 18 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
 - § 19 Schriftliche Abschlussprüfung in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
 - § 20 Gegenstand und Gliederung der Ausbildereignungsprüfung
 - § 21 Prüfungsaufgaben
 - § 22 Nichtöffentlichkeit
 - § 23 Leitung, Aufsicht, Ausweispflicht, Belehrung
 - § 24 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
 - § 25 (Fn 2) Rücktritt, Nichtteilnahme
 - § 26 (Fn 4) Bewertung
 - § 27 Mündliche Prüfung, Ergänzungsprüfung
 - § 28 Feststellung des Prüfungsergebnisses in der Abschlussprüfung
 - § 29 Feststellung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in der Ausbildereignungsprüfung
 - § 30 Prüfungszeugnis, Prüfungsbescheinigung
 - § 31 Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
 - § 32 Prüfungsunterlagen
 - § 33 Errichtung
 - § 34 Geschäftsordnung
 - § 35 (Fn 3) Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Fussnoten