GAbRZwIns 
                
                
            INHALT
GAbRZwIns: 3100-J Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren (GAbRZwIns) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. November 2010, Az. 1463 - I - 3789/2008 (JMBl. S. 110) (§§ 1–90)
- GAbRZwIns: 3100-J Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren (GAbRZwIns) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. November 2010, Az. 1463 - I - 3789/2008 (JMBl. S. 110) (§§ 1–90)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
 - § 1 Zuständigkeit des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
 - § 2 Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen, die für andere Gerichte bestimmt sind
 - § 3 Form des Protokolls
 - § 4 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
 - § 5 Behandlung von Schutzschriften
 - § 6 Arten der Zustellung
 - § 7 Zuständigkeit
 - § 8 Formen der Zustellung
 - § 9 Wahl der Zustellungsform
 - § 10 Herstellung der Schriftstücke
 - § 11 Zustellung eines Schriftstücks an mehrere Personen
 - § 12 Zustellung mehrerer Schriftstücke an eine Person
 - § 13 Zustellung an fremde Staaten, Diplomaten oder andere bevorrechtigte Personen
 - § 14 Zustellung durch einen Justizbediensteten oder durch die Post
 - § 15 Besonderheiten bei der Zustellung durch die Post
 - § 16 Nachsendung durch die Post
 - § 17 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher oder eine andere Behörde
 - § 18 Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle
 - § 19 Zustellung gegen Empfangsbekenntnis
 - § 20 Zustellung durch Aufgabe zur Post
 - § 21 Aktenvermerk über die Zustellung durch Aufgabe zur Post
 - § 22 Öffentliche Zustellung
 - § 23 Veröffentlichung der Benachrichtigung bei öffentlicher Zustellung; Belege
 - § 24 Zustellung an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
 - § 25 Zustellung im Ausland
 - § 26 Beauftragung der Geschäftsstelle
 - § 27 Geschäftsmäßige Behandlung
 - § 28 Niederlegung bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
 - § 29 Behandlung zurückgegebener Sendungen
 - § 30 Aushändigung von Schriftstücken
 - § 31 Formlose Mitteilungen
 - § 32 Behandlung eingegangener Schriftstücke
 - § 33 Aufbewahrung und Rückgabe
 - § 34 Zuständigkeit
 - § 35 Form der Ladungen und Aufforderungen, Aktenvermerk
 - § 36 Auslagenvorschuss
 - § 37 Undurchführbare oder nicht rechtzeitige Ladung oder Aufforderung
 - § 38 Reiseentschädigung für Parteien, Auslagenvorschuss für Zeugen und Sachverständige
 - § 39 Terminsbestimmung und Ladung der Parteien
 - § 40 Belehrung bei Terminsmitteilung im amtsgerichtlichen Verfahren
 - § 41 Ladung bei Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
 - § 42 Ladung von Zeugen und Sachverständigen
 - § 43 Schriftliche Begutachtung und Zeugenerklärung
 - § 44 Vorbereitung des Protokolls und von Auszahlungsanordnungen
 - § 45 Zuziehung eines Protokollführers, Verantwortlichkeit
 - § 46 Inhalt des Sitzungsprotokolls, übergebene Schriftstücke
 - § 47 Aufzeichnungen über die Sitzung
 - § 48 Verlesen des Protokolls, Genehmigung
 - § 49 Äußere Form des Protokolls
 - § 49a Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften des Protokolls an Rechtsanwälte
 - § 50 Berichtigung des Protokolls
 - § 51 Aufbewahrung der vorläufigen Aufzeichnungen, Löschung von Tonaufzeichnungen
 - § 52 Unterschriften
 - § 53 Urteile in abgekürzter Form
 - § 54 Verkündungsvermerk, Zustellungsvermerk
 - § 55 Berichtigung von Entscheidungen
 - § 56 Heften der Entscheidungen
 - § 57 Zuständigkeit
 - § 58 Form der Ausfertigungen und Abschriften
 - § 59 Berichtigung von Ausfertigungen und Abschriften
 - § 60 Zeitpunkt der Erteilung von Ausfertigungen und Abschriften
 - § 61 Aktenvermerke
 - § 62 Erteilung von Ausfertigungen oder Abschriften an Rechtsanwälte
 - § 63 Zuständigkeit
 - § 64 Notfristzeugnis
 - § 65 Rechtskraftvermerk, Rechtskraftzeugnis
 - § 66 Zuständigkeit
 - § 67 Form
 - § 68 Zustellungsbescheinigung
 - § 69 Aktenvermerk
 - § 70 Bescheinigungen nach Art. 54 und 58 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 und Art. 53, 59 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
 - § 71 Akteneinsicht
 - § 72 Verfahrensauskünfte
 - Zweiter Teil Zwangsvollstreckungsverfahren
 - § 73 Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
 - § 74 Anzuwendende Bestimmungen
 - § 75 Vermittlung des Zwangsvollstreckungsauftrags an den Gerichtsvollzieher
 - § 76 Mitteilung von Einstellungs- und Aufhebungsanordnungen
 - § 77 Rückgabe von Titeln und sonstigen Unterlagen
 - § 78
 - § 79 Auskünfte und Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis
 - § 79a Übermittlung von Entscheidungen in Verfahren nach § 882d ZPO
 - § 79b Löschung von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
 - § 80 Einholung eines Zeugnisses des Grundbuchamts über die Eintragung des Schuldners im Grundbuch
 - § 81 Öffentliche Bekanntmachung
 - Dritter Teil Insolvenzverfahren
 - § 82 Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
 - § 83 Anzuwendende Bestimmungen
 - § 84 Öffentliche Bekanntmachungen
 - § 85 Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis
 - § 86 Belehrung der Mitglieder des Gläubigerausschusses
 - § 87 Siegelung, Entsiegelung
 - § 88 Tabelle
 - § 89 Behandlung eingereichter Schuldurkunden und niedergelegter Belege
 - § 90 Stimmliste