BaySchFG 
                
                
            INHALT
BaySchFG: Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633) BayRS 2230-7-1-K (Art. 1–61)
- BaySchFG: Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633) BayRS 2230-7-1-K (Art. 1–61)
 - Erster Teil Allgemeines
 - Art. 1 Geltungsbereich
 - Art. 2 Personalaufwand
 - Art. 3 Schulaufwand
 - Zweiter Teil Öffentliche Schulen
 - Art. 4 Betrieb und Unterhaltung
 - Art. 5 Finanzhilfen
 - Art. 6 Träger des Personalaufwands
 - Art. 7 Vergütung des Unterrichts durch Lehrkräfte der Kirchen und kirchlichen Genossenschaften an Grundschulen, Mittelschulen und Förderzentren
 - Art. 8 Träger des Schulaufwands
 - Art. 9 Schulverband
 - Art. 10 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
 - Art. 11 Staatliche Heimschulen
 - Art. 12 Bedarfsaufbringung in besonderen Fällen
 - Art. 13
 - Art. 14 Verwaltung des Schulvermögens
 - Art. 15 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
 - Art. 16 Lehrpersonalzuschüsse
 - Art. 17 Lehrpersonalzuschüsse für Gymnasien, Realschulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs
 - Art. 18 Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
 - Art. 19 Leistungen für Gastschüler, Verordnungsermächtigung
 - Art. 20 Besondere Leistungen für Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler
 - Art. 21 Lernmittelfreiheit
 - Art. 22 Staatliche Zuweisungen an die kommunalen Träger des Schulaufwands
 - Art. 23 Schulgeldfreiheit
 - Art. 24 Errichtung von Heimen und ähnlichen Einrichtungen, Finanzhilfen
 - Art. 25 Betriebskosten und Zuschüsse
 - Art. 26
 - Art. 27
 - Dritter Teil Ersatzschulen
 - Art. 28 Träger des Personalaufwands und des Schulaufwands
 - Art. 29 Staatliche Förderung
 - Art. 30
 - Art. 31 Leistungen für den Personalaufwand
 - Art. 32 Leistungen für den Schulaufwand, Verordnungsermächtigung
 - Art. 33 Leistungen für den Personalaufwand
 - Art. 34 Leistungen für den Schulaufwand
 - Art. 34a Leistungen für den Personal- und Schulaufwand bei Gewährleistung eines unentgeltlichen Schulbesuchs
 - Art. 35 Gliederung und Ausbau
 - Art. 36 Heime und ähnliche Einrichtungen bei privaten Förderschulen
 - Art. 37 Zuschüsse bei Blockbeschulung
 - Art. 38 Zuschüsse
 - Art. 39
 - Art. 40 Versorgungszuschüsse
 - Art. 41 Zuschüsse
 - Art. 42
 - Art. 43 Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
 - Art. 44 Beurlaubung staatlicher Lehrkräfte
 - Art. 45 Zuschüsse
 - Art. 46 Lernmittelfreiheit
 - Art. 47 Schulgeldfreiheit
 - Vierter Teil Aufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht
 - Art. 48 Staatliches Schulamt
 - Art. 49 Ministerialbeauftragte
 - Fünfter Teil Übergangsvorschriften
 - Art. 50 Private Volksschulen, Grund-, Haupt- und Mittelschulen
 - Art. 51 Vorkurse an Spätberufenengymnasien
 - Art. 52 Schulaufwand für staatliche Realschule und Gymnasien in besonderen Fällen
 - Art. 53 Übertragung und Rückübereignung von Schulanlagen
 - Art. 54
 - Art. 55
 - Art. 56
 - Art. 57 Schulen besonderer Art
 - Art. 57a Versorgungszuschüsse
 - Sechster Teil Schlussvorschriften
 - Art. 58 Staatsverträge
 - Art. 59 Vollzug des Gesetzes
 - Art. 59a Übergangsregelung
 - Art. 59b Weitere Übergangsregelungen
 - Art. 60 Verordnungsermächtigungen
 - Art. 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten