BayWoBindG 
                
                
            INHALT
BayWoBindG: Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
- BayWoBindG: Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz – BayWoBindG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 2007 (GVBl. S. 562, 781; 2011 S. 115) BayRS 2330-3-B (Art. 1–35)
 - Erster Teil Allgemeine Vorschriften
 - Art. 1 Anwendungsbereich
 - Art. 2 Zuständige Stellen, Verordnungsermächtigung
 - Zweiter Teil Bindungen des Verfügungsberechtigten
 - Art. 3 Überlassung an Wohnberechtigte
 - Art. 4 Erteilung des Wohnberechtigungsscheins, Verordnungsermächtigung
 - Art. 5 Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf, Verordnungsermächtigung
 - Art. 5a Ausgeglichene Bewohnerstruktur
 - Art. 6 Freistellung, Entlassung aus den Bindungen, Sicherung der Zweckbestimmung, besondere Wohnformen
 - Art. 7 Kostenmiete
 - Art. 8 Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete
 - Art. 9 Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen
 - Art. 10 Einmalige Leistungen
 - Art. 11 Einseitige Mieterhöhung
 - Art. 12 Kündigungsrecht des Mieters
 - Dritter Teil Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
 - Art. 13 Beginn der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
 - Art. 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau
 - Art. 15 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“
 - Art. 16 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung
 - Art. 17 Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ bei Zwangsversteigerung
 - Art. 18 Bestätigung
 - Vierter Teil Einschränkung von Zinsvergünstigungen bei öffentlich geförderten Wohnungen
 - Art. 19 Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen, Verordnungsermächtigung
 - Art. 20 Berechnung der neuen Jahresleistung
 - Art. 21 Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger
 - Art. 22 Entsprechende Anwendung für Wohnungsfürsorgemittel, Verordnungsermächtigung
 - Art. 23 Mieterhöhung
 - Fünfter Teil Schlussvorschriften
 - Art. 24 Gleichstellungen
 - Art. 25 Wohnheime
 - Art. 26 Untermietverhältnisse
 - Art. 27 Erweiterter Anwendungsbereich
 - Art. 28 Verwaltungszwang
 - Art. 29 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen
 - Art. 30 Ordnungswidrigkeiten
 - Art. 31 Weitergehende Verpflichtungen
 - Art. 32 Verordnungsermächtigung
 - Art. 33 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
 - Art. 34 Überleitungsregelungen
 - Art. 35 Inkrafttreten