BayLTGeschO 
                
                
            INHALT
BayLTGeschO: Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420) BayRS 1100-3-I (§§ 1–195)
- BayLTGeschO: Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420) BayRS 1100-3-I (§§ 1–195)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil I Tagung, Konstituierung, Auflösung und Abberufung
 - § 1 Beginn und Schluss der Tagung
 - § 2 Konstituierung
 - § 3 Auflösung und Abberufung
 - Teil II Mitglieder des Landtags, Organe und Gremien
 - § 4 Rechte und Pflichten
 - § 5 Bildung
 - § 6 Reihenfolge
 - § 7 Zusammensetzung
 - § 8 Wahl
 - § 9 Aufgaben
 - § 10 Einberufung und Beschlussfähigkeit
 - § 11 Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten
 - § 12 Stellvertretung der Präsidentin oder des Präsidenten
 - § 13 Schriftführerinnen und Schriftführer
 - § 14 Bildung und Zusammensetzung
 - § 15 Aufgaben
 - § 16 Einberufung
 - § 17 Teilnahme an den Sitzungen
 - § 18 Unterrichtung über die Beratungen
 - § 19 Vollversammlung
 - § 20 Rechte und Pflichten
 - § 21 Mitgliederzahl und Zusammensetzung
 - § 22 Wahl der oder des Vorsitzenden und der Stellvertreterinnen und Stellvertreter
 - § 23 Ständige und weitere Ausschüsse, Unterausschüsse
 - § 24 Aufgaben
 - § 25 Mitgliederzahl
 - § 26 Zusammensetzung
 - § 27 Vorsitzende und Stellvertreterinnen und Stellvertreter
 - § 28 Abberufung von Vorsitzenden und Stellvertreterinnen und Stellvertretern
 - § 29 Stellvertretung
 - § 30 Einsetzung, Aufgaben und Verfahren
 - § 31 Einsetzung und Aufgaben
 - § 32 Mitgliederzahl und Zusammensetzung
 - § 33 Vorsitzende und Stellvertreterinnen und Stellvertreter
 - § 34 Verfahren
 - § 35 Entschädigung der Mitglieder
 - § 36 Anwendung der Ausschussbestimmungen
 - § 37 Wahl und Verfahren
 - § 38 Bildung und Verfahren
 - § 39 Bildung und Verfahren
 - § 40 Bildung und Verfahren
 - Teil III Wahlen, Bestellungen
 - § 41 Vorrang spezieller Wahlvorschriften
 - § 42 Wahlvorschläge und Durchführung der Wahl
 - § 43 Gültigkeit der Stimmen
 - § 44 Wahlergebnis
 - § 45 Stichwahl
 - § 46 Listenwahl
 - § 47 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 48 Bestellungen
 - Teil IV Beratungsgegenstände
 - § 49 Einbringung
 - § 50 Beratung
 - § 51 Erste Lesung
 - § 52 Zweite Lesung
 - § 53 Dritte Lesung
 - § 54 Änderungsanträge
 - § 55 Rückverweisungen
 - § 56 Schlussabstimmung
 - § 57 Unterbreitung und Beratung
 - § 58 Behandlung
 - § 59 Antragstellung und Behandlung
 - § 60 Dringlichkeitsanträge
 - § 61 Anträge gemäß Art. 44 BV
 - § 62 Änderungsanträge
 - § 63 Zurückziehung und Wiedereinbringung
 - § 64 Anträge zur Geschäftsordnung
 - § 65 Gegenstand und Antragstellung
 - § 66 Ablauf
 - § 67 Form und Inhalt der Interpellationen
 - § 68 Behandlung der Interpellationen
 - § 69 Anträge zu Interpellationen
 - § 70 Ablehnung der Beantwortung einer Interpellation
 - § 71 Form und Inhalt der Schriftlichen Anfragen
 - § 72 Behandlung der Schriftlichen Anfragen
 - § 73
 - § 74 Anfragen zum Plenum
 - § 75 Unmittelbare Auskunftsverlangen
 - § 76 Zuleitung und Vorprüfung
 - § 77 Unzulässigkeit von Eingaben und Beschwerden
 - § 78 Stellungnahme der Staatsregierung
 - § 79 Sachaufklärung durch die Ausschüsse
 - § 80 Behandlung in den Ausschüssen
 - § 81 Berücksichtigungsbeschlüsse
 - § 82 Berichte der Ausschüsse an das Plenum
 - § 83 Mitteilung an die Antragstellerin oder den Antragsteller
 - § 83a Verfahren bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union
 - § 83b Subsidiaritätsfrühwarnsystem
 - § 83c Verfahren bei nichtlegislativen Vorhaben der Europäischen Union
 - § 83d Beteiligung an Konsultationsverfahren der Europäischen Union
 - § 84 Verfahren
 - § 85 Vertretung
 - § 86 Zurücknahme der Anklage
 - § 87 Verfahren
 - § 88 Vertretung
 - § 89 Zurücknahme der Klage
 - § 90 Verfahren
 - § 91 Beschluss der Vollversammlung
 - § 92 Vereinfachte Handhabung
 - § 93 Genehmigungsverfahren
 - § 93a Genehmigung zur Zeugenvernehmung nach § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO
 - § 94 Verfahren
 - Teil V Verfahren der Vollversammlung
 - § 95 Sitzungen und Sitzungsfolgen
 - § 96 Öffentlichkeit, Geheimhaltung
 - § 97 Aufnahmen in Bild und Ton in öffentlicher Sitzung
 - § 98 Einberufung zu einer neuen Tagung
 - § 99 Einberufung während der Tagung
 - § 100 Ladungsfrist und Art der Einberufung
 - § 101 Tagesordnung
 - § 102 Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung
 - § 103 Berichterstattung über die Ausschussberatungen
 - § 104 Wortmeldung und Worterteilung
 - § 105 Übertragung, Zurückziehung und Verfall der Wortmeldung
 - § 106 Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
 - § 107 Redezeiten
 - § 108 Schluss der Aussprache bzw. der Rednerliste und Verkürzung der Redezeit
 - § 109 Art der Rede
 - § 110 Zwischenrufe
 - § 111 Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen
 - § 112 Persönliche Erklärung zur Aussprache
 - § 113 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
 - § 114 Unterbrechen der Sitzung
 - § 115 Verweisung zur Sache
 - § 116 Ordnungsmaßnahmen bei Wortergreifen ohne Worterteilung
 - § 117 Ordnungsmaßnahmen bei persönlich verletzenden Ausführungen oder Störung der Ordnung
 - § 118 Einspruch gegen die sofortige Wortentziehung, Rüge und Ordnungsruf
 - § 119 Einspruch gegen den Ausschluss vom weiteren Verlauf der Sitzung durch die Präsidentin oder den Präsidenten
 - § 120 Folgen des Ausschlusses von der Sitzung
 - § 121 Verbot von Störungen des Sitzungsverlaufs durch Besucherinnen und Besucher
 - § 122 Beschlussfähigkeit
 - § 123 Anzweiflung der Beschlussfähigkeit
 - § 124 Fragestellung bei Abstimmungen
 - § 125 Getrennte Abstimmung
 - § 126 Sachliche Abstimmungsregeln
 - § 127 Formale Abstimmungsregeln
 - § 128 Einfache Abstimmung
 - § 129 Hammelsprung
 - § 130 Namentliche Abstimmung
 - § 131 Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung
 - § 132 Wiederholung der Abstimmung in der nächst strengeren Form
 - § 133 Erklärungen zur Abstimmung
 - § 134 Überlegungspause
 - § 135 Ausschluss von der Abstimmung
 - Teil VI Verfahren der Ausschüsse
 - § 136 Teilnahme an Sitzungen
 - § 137 Gemeinsame Sitzungen
 - § 138 Öffentlichkeit
 - § 139 Geheimhaltung
 - § 140 Aufnahmen in Bild und Ton in öffentlicher Sitzung
 - § 140a Zuschaltung per Videokonferenztechnik
 - § 141 Einberufung zur ersten Sitzung
 - § 142 Einberufung der weiteren Sitzungen
 - § 143 Ladungsfrist
 - § 144 Tagesordnung
 - § 145 Federführung
 - § 146 Mitberatung
 - § 147 Zweitberatung
 - § 148 Federführung und Mitberatung in Haushaltsangelegenheiten
 - § 149 Endberatung
 - § 150 Beschlussempfehlung und Bericht des federführenden Ausschusses
 - § 151 Entscheidungskompetenz des federführenden Ausschusses in eilbedürftigen Angelegenheiten des Bundesrats
 - § 152 Zurückstellung von Beratungsgegenständen
 - § 153 Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung
 - § 154 Berichterstattung
 - § 155 Wortmeldung und Worterteilung
 - § 156 Übertragung, Zurückziehung und Verfall der Wortmeldung
 - § 157 Wortmeldungen zur Geschäftsordnung
 - § 158 Redezeiten
 - § 159 Schluss der Aussprache und Einschränkung des Rederechts
 - § 160 Wiedereröffnung der Aussprache
 - § 161 Zwischenrufe
 - § 162 Zwischenfragen
 - § 163 Persönliche Erklärung zur Aussprache
 - § 164 Erklärung außerhalb der Tagesordnung
 - § 165 Unterbrechen der Sitzung, Ordnungsmaßnahmen
 - § 166 Beschlussfähigkeit
 - § 167 Fragestellung bei Abstimmungen
 - § 168 Einzelabstimmung, getrennte Abstimmung und Schlussabstimmung
 - § 169 Abstimmungsregeln
 - § 170 Erklärungen zur Abstimmung
 - § 171 Überlegungspause
 - § 172 Ausschluss von der Abstimmung
 - § 173 Anhörungen
 - § 174 Anhörung der kommunalen Spitzenverbände
 - § 175 Informationsfahrten
 - Teil VII Landtag und Staatsregierung
 - § 176 Herbeirufung eines Mitglieds der Staatsregierung
 - § 177 Anhörung der Staatsregierung
 - § 178 Ausführungen der Staatsregierung außerhalb der Tagesordnung
 - § 179 Unterrichtung durch die Staatsregierung
 - § 180 Auskunftserteilung zu Beschlüssen des Landtags
 - Teil VIII Drucksachen, Niederschrift der Verhandlungen und Ausfertigung der Beschlüsse
 - § 181 Drucklegung
 - § 182 Niederschrift in der Vollversammlung
 - § 183 Prüfung des Entwurfs der Niederschrift durch die Rednerin oder den Redner
 - § 184 Aufnahme von Zwischenrufen in die Niederschrift
 - § 185 Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse
 - § 186 Niederschriften über nicht öffentliche und geheime Sitzungen
 - § 187 Ausfertigung der Beschlüsse
 - Teil IX Akteneinsicht und Aktenabgabe, Behandlung von Verschlusssachen
 - § 188 Einsicht in Akten über parlamentarische Angelegenheiten
 - § 189 Einsicht in Akten über Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
 - § 190 Akteneinsicht durch Dritte
 - § 191 Verschlusssachen
 - Teil X Landtagsamt
 - § 192 Landtagsamt
 - Teil XI Schlussbestimmungen
 - § 193 Abweichung von der Geschäftsordnung im Einzelfall
 - § 193a Besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der fortdauernden Beeinträchtigung durch COVID-19
 - § 194 Auslegung der Geschäftsordnung im Einzelfall
 - § 195 Grundsätzliche Auslegung der Geschäftsordnung
 - 1. Grundsatz:
 - 2.1.1 Begründung:
 - 2.1.2 Aussprache:
 - 2.2.1 Aussprache zu Gesetzentwürfen:
 - 2.2.2 Aussprache zu Staatsverträgen:
 - 2.3.1 Berichterstattung:
 - 2.3.2 Aussprache:
 - 2.4 Interpellationen:
 - 2.5 Anträge/Dringlichkeitsanträge, die in den Ausschüssen vorberaten wurden:
 - 2.7.1 Berichterstattung:
 - 2.7.2 Aussprache:
 - 3. Abweichende Festsetzung des Ältestenrats von den allgemeinen Redezeitregelungen nach Nummer 2:
 - 4.1 Es gelten folgende Redezeiten:
 - 5. Redezeitverteilung:
 - 6.1 Grundsatz:
 - 6.2 Rederecht der Fraktionsvorsitzenden:
 - 6.3 Wortergreifung nach Schluss der Aussprache:
 - II. Aktuelle Stunde
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Verantwortung und Zuständigkeit
 - § 3 Begriff der Verschlusssache
 - § 4 Grundsätze
 - § 5 Geheimhaltungsgrade
 - § 6 Bestimmung und Änderung der Geheimhaltungsgrade
 - § 7 Kennzeichnung und Vervielfältigung von VS
 - § 8 Kenntnis von und Zugang zu VS
 - § 9 Behandlung von VS in Ausschüssen
 - § 10 Behandlung von VS in der Vollversammlung
 - § 11 Aufbewahrung, Sicherung, Verwaltung, Beförderung, Archivierung und Vernichtung der VS
 - § 12 Weitergabe von VS innerhalb des Landtags
 - § 13 Mitnahme von VS
 - § 14 Mitteilungspflicht