LWGGO 
                
                
            INHALT
LWGGO: Geschäftsordnung für die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
- LWGGO: Geschäftsordnung für die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
 - 1. Organisation
 - 1.1 Einordnung, Dienst- und Fachaufsicht
 - 1.2 Sitz und Dienstgebiet
 - 1.3 Leitung
 - 1.3.1 Präsident
 - 1.3.2 Präsidium
 - 1.3.3 Leitungskonferenz
 - 1.4 Gliederung der Landesanstalt
 - 1.4.1 Institute und Fachzentren
 - 1.4.2 Arbeitsbereiche und Sachgebiete
 - 1.5 Innovations- und Fachbeiräte
 - 1.6 Führung
 - 1.7 Fachschulen
 - 2. Dienstaufgaben im Allgemeinen
 - 2.1 Anwendungsorientierte Forschung, Versuche und Untersuchungen
 - 2.2 Hoheitsaufgaben
 - 2.3 Fachliche Leitlinien
 - 2.4 Veröffentlichung, Information
 - 2.5 Aus- und Fortbildung, berufliche Weiterbildung
 - 2.6 Zusammenarbeit
 - 2.7 Gutachten
 - 3. Dienstaufgaben im Besonderen
 - 3.1 Institute
 - 3.1.1 Institut für Weinbau und Oenologie
 - 3.1.2 Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau
 - 3.1.3 Institut für Stadtgrün und Landschaftspflege
 - 3.1.4 Institut für Bienenkunde und Imkerei
 - 3.2 Fachzentren
 - 3.2.1 Fachzentrum Recht und Service
 - 3.2.2 Fachzentrum Bildung
 - 3.2.3 Fachzentrum Analytik
 - 4. Personal
 - 5. Besondere Einrichtungen
 - 5.1 Versuchseinrichtungen
 - 5.2 Betriebswerkstätten, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
 - 5.3 Wohnheim und Mensa
 - 6. Dienstverkehr und Geschäftsgang
 - 6.1 Allgemeines
 - 6.2 Schriftgutverwaltung
 - 6.3 Berichtswesen
 - 6.4 Erhebungen, Umfragen
 - 6.5 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Immobilienbestand, Inventar
 - 6.6 Führungen und Weinproben
 - 6.7 Vermarktung
 - 6.8 Verwaltungskosten
 - 6.9 Fortbildung, Dienst- und Fortbildungsreisen
 - 6.10 Arbeitszeit
 - 6.11 Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Feuerschutz und Sicherheitsbeauftragte
 - 6.12 Dienstsiegel, Amtsschild
 - 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten