Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe 
                
                
            INHALT
Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
- Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe
 - 1. Zweck
 - 2. Antragsberechtigung
 - 2.1 Antragsteller
 - 2.1.1 Verbundene Unternehmen
 - 2.1.2 Öffentliche Unternehmen
 - 2.1.3 Unternehmen in Schwierigkeiten
 - 2.2 Subsidiarität gegenüber anderen Corona-Hilfsprogrammen
 - 2.3 Umsatzrückgang; Vergleichszeitraum
 - 2.4 Coronabedingte besondere Härte (Härtefälle)
 - 3. Höhe der Billigkeitsleistung
 - 3.1 Gesamthöhe der Fördermittel
 - 3.2 Höchst- und Mindestbetrag der Billigkeitsleistung
 - 3.3 Förderfähige Kosten
 - 3.4 Umfang der Härtefallhilfe
 - 4. Antragsverfahren
 - 4.1 Antragsfrist und -form
 - 4.2 Antragstellung
 - 5. Antragsprüfung und Auszahlung
 - 5.1 Vorprüfung der Anträge
 - 5.2 Vorbereitung der Entscheidung
 - 5.3 Härtefallkommission
 - 5.4 Bewilligungs- bzw. Ablehnungsentscheidung
 - 5.5 Auszahlung
 - 5.6 Rückzahlung bei Einstellung der Geschäftstätigkeit
 - 6. Nachprüfungen
 - 6.1 Nachprüfung durch die IHK
 - 6.2 Prüfung durch andere Stellen
 - 7. Rolle der prüfenden Dritten
 - 8. Europäisches Beihilferecht
 - 9. Strafrechtliche Hinweise
 - 10. Steuerrechtliche Hinweise
 - 11. Anwendbarkeit der Bestimmungen zur Überbrückungshilfe
 - 12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten