Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit ausbildungsintegr... 
                
                
            INHALT
Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
- Modellversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang“
 - 1. Ziel des Modellversuchs
 - 2. Anzuwendende Bestimmungen
 - 3. Struktur der Ausbildung
 - 3.1
 - 3.2
 - 3.3
 - 3.4
 - 4. Aufnahmevoraussetzungen und -kapazität
 - 4.1
 - 4.1.1
 - 4.1.2
 - 4.1.3
 - 4.2
 - 5. Inhalte des Modellversuchs
 - 5.1
 - 5.2
 - 5.3
 - 6. Probezeit
 - 7. Unterrichtsbeginn
 - 8. Teilnahme, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
 - 9. Beendigung der Teilnahme am Modellversuch
 - 10. Leistungsnachweise
 - 11. Schülerbogen
 - 12. Staatliche Prüfung für Logopäden
 - 13. Zeugnisse, Teilnahmebescheinigungen, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
 - 13.1
 - 13.2
 - 13.3
 - 14. Beginn und Dauer des Modellversuchs
 - 15. Inkrafttreten